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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Planungsstand, Baurecht und Entwicklungsperspektiven der Neubauvorhaben in der Schönerlinder Straße und Karow Süd

18. August 2026Dokument 19/26750 · WP 19Berlin
Johannes Kraft
WohnungsbauBebauungsplanStadtentwicklungKarow SüdSchönerlinder Straße
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft zwei Neubauvorhaben im Bezirk Pankow: das Stadtquartier westlich der Schönerlinder Straße (Bebauungsplan 3-99 „Alte Schäferei“) und das Vorhaben Karow Süd (Blankenburger Chaussee 21-131) als Teil des Teilgebiets Am Karower Kreuz. Der fragestellende Abgeordnete bezieht sich auf eine frühere Anfrage (Drucksache 19/26506) und möchte wissen, warum diese beiden Vorhaben dort dezidiert erwähnt wurden und wie weit die Planung konkret fortgeschritten ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Bezirk Pankow, insbesondere die Ortsteile Französisch Buchholz und Karow, künftige Bewohner der geplanten Wohnquartiere, die beteiligten Projektgesellschaften und städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie die zuständigen Fachbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt: Wie ist der aktuelle Planungsstand beider Vorhaben? Welche baulichen Maßnahmen (Gebäudeanzahl, Wohneinheiten, Wohnungsgrößen und -arten, Geschossigkeit, GFZ/GRZ) sind geplant? Für welche Teilflächen liegen Bauanträge vor und in welchem Bearbeitungsstand? Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage sollen die Vorhaben umgesetzt werden? Befinden sich Bebauungspläne in Aufstellung und in welchem Verfahrensstand? Welche Gründe haben zur aktuellen Planungsphase geführt? Welche Rolle spielen die Eigentumsverhältnisse? Welche Voraussetzungen (Flächenverfügbarkeit, Baurecht, Erschließung, Gutachten) liegen bereits vor, die bei anderen Flächen fehlen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Senats, die auf einer Stellungnahme des Bezirks Pankow beruht: Für die Schönerlinder Straße wurde am 28.02.2023 ein städtebaulicher Rahmenplan „Alte Schäferei“ beschlossen, am 11.06.2024 die Einleitung des Bebauungsplans 3-99 beschlossen; die Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB soll August/September 2026 erfolgen. Geplant sind rund 2.500 Wohnungen, ausschließlich Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau mit Wohnungsmix, ergänzt um eine Grundschule (langfristig Gemeinschaftsschule) mit Sporthalle und Großspielfeld, zwei Kitas, einen Standort für kulturelle/soziale Nutzungen, vier Mobility-Hubs sowie Grün- und Freiflächen. Gebäude sollen 3 bis 5 Vollgeschosse (überwiegend 4 plus Staffelgeschoss) erhalten; durchschnittliche GRZ 0,48, durchschnittliche GFZ 2,16 (Stand 06/2026). Es liegen keine Bauanträge vor; Rechtsgrundlage soll ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sein. Die Flächen gehören mit Ausnahme der Bestandsstraßen einer privaten Projektgesellschaft mit Beteiligung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Gutachten liegen bereits vor (u.a. Artenschutz, Eingriff, Verkehr, Luftschadstoffe, Klimaökologie, Schall, Boden/Schadstoffe, Regenwasserbewirtschaftung); Abstimmungen zu Erschließung und Ausgleichskonzeption laufen noch. Für Karow Süd sind für das gesamte Teilgebiet Am Karower Kreuz mindestens 1.500 Wohneinheiten zuzüglich Nichtwohnnutzungen vorgesehen; derzeit wird ein städtebaulich-freiräumliches Qualifizierungsverfahren vorbereitet, dessen Ergebnis Grundlage der Bebauungsplanung sein soll. Konkrete Angaben zu Wohnungsverteilung, Geschossigkeit und Dichte liegen noch nicht vor. Es liegen keine Bauanträge vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-27 (Aufstellungsbeschluss 12/1991), der fortgeführt oder neu gefasst werden soll. Die Eigentumsverhältnisse spielen hier laut Bezirk keine Rolle.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Johannes Kraft) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Pankow. Der Senat weist darauf hin, dass er die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und die Angaben vom Bezirk in eigener Verantwortung erstellt wurden. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die vorangegangene Drucksache 19/26506. Genannte Eckdaten: ca. 2.500 Wohnungen an der Schönerlinder Straße, mindestens 1.500 Wohneinheiten im Teilgebiet Am Karower Kreuz (Karow Süd), GRZ 0,48 und GFZ 2,16 (Stand 06/2026) für die Wohngebiete Schönerlinder Straße, Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan XVIII-27 von 12/1991. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 3-99 ist für August/September 2026 angekündigt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26750, Wahlperiode 19, eingereicht 28. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.