📄 Auswirkungen der abwassertechnischen Erschließung auf den Wohnungsbau
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Frage, ob und wie die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung in Berlin ist. Es geht darum, welche Stellen und gesetzlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen und welchen Einfluss fehlende Abwasserinfrastruktur auf die Entwicklung neuer Wohngebiete haben kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bauherren, die Bauaufsichtsbehörden, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie Entwickler neuer Wohngebiete und Wohnungsbauvorhaben in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob eine fehlende abwassertechnische Erschließung einer Baugenehmigung entgegenstehen kann und unter welchen Voraussetzungen; welche Stelle die gesicherte Erschließung im Verfahren bestätigt, wenn noch keine tatsächliche Anbindung besteht; auf welcher gesetzlichen Grundlage die Prüfung erfolgt; wie der Senat die Verzögerungsrisiken für den Wohnungsbau bewertet; welche Maßnahmen der Senat ergreift, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden; und ob Änderungen der rechtlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine fehlende abwassertechnische Erschließung bauordnungsrechtlich nur bei Sonderbauten geprüft wird; bei fehlender Erschließung besteht die Möglichkeit, häusliches Abwasser über Kleinkläranlagen oder Abwassersammelbehälter zu entsorgen. Der Bauherr muss die gesicherte Erschließung selbst in seinen Bauvorlagen darstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Erschließungsprüfung sind die §§ 29ff BauGB und § 44 BauO Bln, wobei die Prüfung nur im Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten vorgesehen ist. Laut Senat werden die für die abwassertechnische Erschließung zuständigen Stellen frühzeitig in informelle Planungsphasen (z. B. Vorbereitende Untersuchungen, Rahmen- und Masterpläne) sowie in formelle B-Plan-Aufstellungsverfahren eingebunden, um Verzögerungen zu vermeiden. Neue Stadtquartiere und große Wohnungsbauvorhaben werden beim Niederschlagswasser laut Senat in der Regel abflusslos geplant, sodass sich das Thema Abwasser hier vorwiegend auf Schmutzwasser bezieht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Johannes Kraft). Eine Antwort der Landesregierung liegt vor, unterzeichnet durch Staatssekretärin Slotty für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Als gesetzliche Grundlagen werden die §§ 29ff BauGB und § 44 BauO Bln genannt. Laut Antwort der Regierung wird die abwassertechnische Erschließung bauordnungsrechtlich nur bei Sonderbauten geprüft.