📄 Psychosoziale Betreuung von Ersthelfern nach Anschlägen und Großschadensereignissen in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der psychosozialen Betreuung und Nachsorge von spontanen zivilen Ersthelfern, die nach Terroranschlägen, Amoktaten oder anderen Großschadensereignissen in Berlin Hilfe geleistet haben. Es geht um Zuständigkeiten, verfügbare Anlaufstellen und darum, wie Ersthelfer erkannt und informiert werden, die den Behörden nicht von vornherein bekannt sind.
👥 Wer ist betroffen?
Spontane zivile Ersthelfende ohne Einbindung in Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst oder Hilfsorganisationen, außerdem ehrenamtliche Helfer und professionelle Einsatzkräfte in Berlin, sowie Institutionen wie die Unfallkasse Berlin, der Berliner Krisendienst und die Zentrale Anlaufstelle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Welche Maßnahmen und Anlaufstellen zur psychosozialen Betreuung von Ersthelfern gibt es? Welche Stelle trägt die fachliche Gesamtverantwortung? Unterscheidet der Senat zwischen professionellen Einsatzkräften, ehrenamtlichen Helfern und spontanen zivilen Ersthelfern, und wenn ja wie? Welche konkreten Leistungen stehen spontanen zivilen Ersthelfern zur Verfügung? Werden Ersthelfer aktiv identifiziert und informiert, auch wenn sie den Behörden zunächst nicht bekannt sind? Welche Rolle spielt die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) bei Akutbetreuung und Langzeitnachsorge? Welche Hilfsorganisationen und Träger sind in Berlin in die Akutversorgung und Nachbetreuung eingebunden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Ersthelfende Zugang zu Akutversorgung durch die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV), Traumaambulanzen (u.a. an der Charité), den Berliner Krisendienst (24/7, kostenfrei, anonym), psychotherapeutische Praxen mit Kostenübernahme durch die Unfallkasse Berlin sowie Telefonberatungen haben. Trägerinnen und Träger der PSNV sind laut § 3 PSNVG u.a. Erzbistum Berlin, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, DRK, Johanniter und Malteser Hilfsdienst. Die fachliche Gesamtverantwortung für die psychosoziale Betreuung liegt laut Antwort bei der Unfallkasse Berlin, während die Leitung und Überwachung der PSNV gemäß § 5 PSNVG bei einem bei der Berliner Feuerwehr hauptamtlichen Landesbeauftragten liegt; die Gesamtverantwortung für die PSNV nach § 2 PSNVG liegt bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung. Der Senat unterscheidet laut Antwort rechtlich: Für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gilt das PSNVG gemäß § 1 Abs. 2 nicht, deren Nachsorge erfolgt über die jeweiligen Dienststellen; spontane zivile und ehrenamtliche Ersthelfer erhalten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung einschließlich Sachschadensersatz nach § 13 SGB VII über die Unfallkasse Berlin. Seit 2018 gibt es die „Ersthelferkarte“ der Unfallkasse Berlin, ausgegeben durch Polizei und Feuerwehr. Die Unfallkasse Berlin steht laut Antwort im Austausch mit dem Büro des Generalbundesanwalts zur Meldung von Ersthelfenden. Die 2017 eingerichtete Zentrale Anlaufstelle beim für Justiz zuständigen Senat koordiniert mittel- und langfristige Unterstützungsangebote gemäß § 2 Abs. 3 PSNVG. Nach dem Anschlag im Umfeld des CSD wurden laut Antwort u.a. die Angebote Maneo und L-Support für die queere Community vermittelt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von dem Abgeordneten Johannes Kraft (CDU) am 28. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 15. August 2026. Die Antwort verweist auf das Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung für das Land Berlin (PSNVG) mit Bezug auf dessen §§ 1 bis 6. Genannt werden konkrete Fristen bzw. Daten: Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle im Jahr 2017, Einführung der Ersthelferkarte im Jahr 2018. Die Antwort nennt als Kontaktmöglichkeiten die DGUV-Infoline (0800 60 50 40 4) sowie das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.