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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Kosten baulicher Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Plätze und Veranstaltungen vor Anschlägen

25. August 2026Dokument 19/26753 · WP 19Berlin
Dr. Kristin Brinker
ZufahrtschutzTerroranschlägeFahrzeugsperrenWeihnachtsmärkteöffentliche Sicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit baulichen, temporären oder mobilen Schutzmaßnahmen gegen Anschläge mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Fußgängerbereichen, Weihnachtsmärkten und Veranstaltungen in Berlin seit 2015. Im Mittelpunkt stehen die dafür angefallenen Kosten für Beschaffung, Miete, Betrieb, Wartung und Personal sowie geplante künftige Maßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizei Berlin, mehrere Bezirke (u. a. Pankow, Lichtenberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau), die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Stiftung Stadtmuseum Berlin sowie Veranstalter von Weihnachtsmärkten und öffentlichen Plätzen wie dem Breitscheidplatz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt, welche baulichen Schutzmaßnahmen seit 2015 beschafft, errichtet, angemietet oder finanziert wurden, welche Kosten dafür jährlich entstanden sind, welche weiteren Maßnahmen derzeit geplant oder in Erprobung sind, welche Kosten für die sogenannten „Protection Cubes“ auf der Kantstraße entstanden, in welchem Umfang Landes-, Bezirks-, Bundes-, EU- oder private Mittel eingesetzt wurden, welche Gesamtkosten seit 2015 angefallen sind und ob der Senat eine zentrale Kostenerfassung führt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass die Polizei Berlin 2018, 2024 und 2025 Zufahrtschutzelemente beschafft hat: 2018 für rund 2.278.645,76 €, 2024 (anlässlich der UEFA EURO) für rund 6.730.721,01 € und 2025 (zum Schutz jüdischer Objekte) für rund 1.271.778,22 €. Für den Breitscheidplatz summierten sich Instandsetzungs- und Auf-/Rückbaukosten seit 2015 auf insgesamt 892.329,18 €, in mehreren Jahren fielen keine Kosten an. Die Stiftung Stadtmuseum Berlin gab 2025 und 2026 jeweils 4.000 € für mobilen Schutz aus und errichtete 2023 Poller vor der Berlinischen Galerie für ca. 10.000 €. Der Bezirk Pankow nennt Wartungskosten für Poller im Mauerpark von 10.244,65 € (2023), 1.913,10 € (2024) und 1.736,21 € (2025); die Poller wurden von der Grün Berlin GmbH errichtet. Der Bezirk Lichtenberg nennt 13.265,04 € für Sicherheitsmaßnahmen beim Lichtermarkt 2025 und plant für 2026 rund 19.500,00 €. Charlottenburg-Wilmersdorf plant Zufahrtsschutz am Breitscheidplatz mit geschätzten Kosten von 30 bis 40 Mio. €; Spandau entwickelt ein Zufahrtskonzept für die Altstadt ohne Kostenschätzung. Zu den „Protection Cubes“ auf der Kantstraße erklärt der Senat, dass es sich um ein privates Pilotprojekt der AG City Berlin handle, zu dem keine weiteren Informationen vorliegen. Eine valide Gesamtkostenauswertung seit 2015 ist laut Senat nicht möglich, da viele Maßnahmen nicht gesondert erfasst werden. Der Senat führt keine zentrale Kostenerfassung, da er die Aussagekraft einer solchen Übersicht als begrenzt und nicht zielführend bewertet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) am 29. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 15. August 2026. Die Antwort nennt konkrete Beschaffungskosten der Polizei Berlin für 2018 (2.278.645,76 €), 2024 (6.730.721,01 €) und 2025 (1.271.778,22 €) sowie Einzelkosten für den Breitscheidplatz (insgesamt 892.329,18 € seit 2015), die Stiftung Stadtmuseum Berlin, den Bezirk Pankow (Mauerpark-Poller) und den Bezirk Lichtenberg. Für Charlottenburg-Wilmersdorf wird eine Kostenschätzung von 30 bis 40 Mio. € für geplante Maßnahmen am Breitscheidplatz genannt. Der Senat erklärt, eine vollständige Gesamtkostenerhebung sei nicht möglich und eine zentrale Kostenerfassung werde nicht geführt, da er deren Aussagekraft als begrenzt bewertet.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26753, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.