📄 Rückbau des Radwegs an der Kantstraße – geht hier alles mit rechten Dingen zu?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umgestaltung der Kantstraße in Berlin-Charlottenburg, bei der ein bestehender Radweg zugunsten eines Bussonderfahrstreifens mit Freigabe für den Radverkehr umgebaut wird. Die Fragestellerinnen hinterfragen Zuständigkeiten, Kosten, Finanzierung und die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Fahrstreifenbreiten. Der Senat antwortet, dass die Planung auf eine Verständigung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zurückgeht, die unter anderem dem Brandschutz (zweiter Rettungsweg) dienen soll.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohnende und Gewerbetreibende an der Kantstraße und Pestalozzistraße, Radfahrende, ÖPNV-Nutzende, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die GB Infravelo GmbH.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen fragen unter anderem: Welche Behörde hat den Planungsauftrag erteilt und hat das Bezirksamt als Straßenbaulastträger zugestimmt? Mit welchen Gesamtkosten rechnet der Senat und aus welchem Haushaltstitel wird die Maßnahme finanziert? Warum wird eine ÖPNV-Maßnahme aus einem Radverkehrstitel bzw. von der infraVelo umgesetzt? Wann liegt die verkehrsrechtliche Anordnung vor und welche offenen Fragen bestehen noch? Entspricht die geplante Fahrstreifenbreite (laut Fragestellerinnen zwischen 3,00 m und 3,90 m) den technischen Regelwerken (ERA 2010), die laut Fragestellerinnen mindestens 4,75 m oder maximal 3,5 m vorschreiben? Wie wird verhindert, dass der Bussonderfahrstreifen widerrechtlich befahren oder beparkt wird? Welche Planungen gibt es für eine Fahrradstraße in der Pestalozzistraße, und warum wird der Radweg zurückgebaut, bevor eine sichere Alternativroute besteht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats wurde die Planung vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegeben, nach vorheriger Verständigung mit der Senatsverwaltung insbesondere zur Brandschutzfrage (zweiter Rettungsweg). Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach Senatsangaben mit Stand März 2026 auf rund 2,4 Mio. Euro, finanziert aus Kapitel 0740, Titel 68228, sowie über den Bezirkshaushalt für die Fahrbahninstandsetzung. Der Senat sieht die Finanzierung über die GB Infravelo GmbH als zulässig an, da auch Radverkehrsmaßnahmen umgesetzt würden. Die Maßnahme befindet sich laut Senat im Anhörungsverfahren; eine verkehrsrechtliche Anordnung wird nach derzeitigem Stand im August 2026 erwartet. Zur Frage der Regelwerksbreiten verweist der Senat darauf, dass rechtliche Grundlage für Anordnungen die StVO und die VwV-StVO seien, während die ERA nur für Neubau und wesentliche Änderungen gelte; ein mögliches Risiko gerichtlicher Überprüfung stehe öffentlich-rechtlichem Handeln nicht grundsätzlich entgegen. Zur Überwachung von Parkverstößen auf dem Bussonderfahrstreifen verweist der Senat auf die Zuständigkeit der Bezirksämter und bezeichnet §43 Abs. 2 Mobilitätsgesetz als Soll-Vorschrift. Zur Pestalozzistraße teilt das Bezirksamt mit, dass seit 2023 nur frühe planerische Ansätze für eine Fahrradstraße bestehen, ohne konkreten Zeitplan; erste Kostenschätzungen lägen bei etwa 120.000 Euro, ohne Fahrbahnertüchtigung. Der Senat unterstützt laut eigener Aussage die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Pestalozzistraße. Zum temporären Radfahrstreifen aus dem Jahr 2020 erklärt der Senat, dieser habe keiner dauerhaften Verstetigung zugeführt werden können, weshalb es sich nicht um einen Rückbau, sondern um eine Neuumsetzung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden und des Brandschutzes handle.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Oda Hassepaß und Antje Kapek eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, unterzeichnet von Staatssekretär Arne Herz am 12.08.2026). Der Senat nennt Gesamtkosten von ca. 2,4 Mio. Euro (Stand März 2026), finanziert aus Kapitel 0740, Titel 68228, sowie Mittel aus dem Bezirkshaushalt für die Fahrbahninstandsetzung. Für eine mögliche Fahrradstraße in der Pestalozzistraße nennt das Bezirksamt eine erste Kostenschätzung von etwa 120.000 Euro, ohne Haushaltstitel-Zuordnung. Der Senat erwartet die verkehrsrechtliche Anordnung für die Kantstraße nach eigenen Angaben im Laufe des August 2026. Die Fragestellerinnen verweisen auf die ERA 2010 (S. 29) und §43 Abs. 2 Berliner Mobilitätsgesetz als Regelwerke, denen die Maßnahme ihrer Auffassung nach nicht entspricht; der Senat widerspricht dieser Einschätzung mit Verweis auf StVO/VwV-StVO als alleinige Rechtsgrundlage für Anordnungen. Das Dokument verweist zudem auf eine Pressemitteilung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von 2024.