📄 Staatsleistungen an die Kirchen durch Restitution ablösen?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert die jährlichen Staatsleistungen Berlins an die evangelische und katholische Kirche, die laut Vorbemerkung des Abgeordneten als Ausgleich für 1803 enteignete kirchliche Liegenschaften gezahlt werden. Er regt an zu prüfen, ob diese Zahlungen statt durch Geld durch Rückgabe von Grundstücken oder gleichwertigem Ersatz abgelöst werden könnten, da eine bundesgesetzliche Grundlage nach Artikel 140 Grundgesetz trotz entsprechendem Auftrag aus der Weimarer Reichsverfassung bis heute fehlt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Land Berlin als Zahler der Staatsleistungen, die katholische und evangelische Kirche (Erzbistum Berlin bzw. Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) als Empfänger sowie das Landesarchiv Berlin und das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz als Quellen zu historischen Enteignungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Ob dem Senat bekannt ist, welche kirchlichen Grundstücke 1803 oder früher im heutigen Berlin enteignet wurden; 2. falls nicht, welche Archivquellen dazu Auskunft geben könnten; 3. in welchem Umfang solche Enteignungen stattfanden; 4. welche Vermögens- oder Ertragsbasis den ersten historischen Vereinbarungen zu den Staatsleistungen zugrunde lag; 5. welche Immobilienwerte sich ergäben, würde man die jährlichen Staatsleistungen als Mieterträge zurückrechnen (mit Beispielrechnung); 6. ob sich der Senat bereits vor dieser Anfrage mit einer Restitution durch Grundstücke statt Geldleistungen befasst hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass es in Berlin keine nennenswerten Enteignungen von Kirchengut infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gab, da dieser Beschluss geistliche Reichsstände betraf, die es in Berlin seit der Reformation 1539 nicht mehr gab. Enteignungen bzw. Umwidmungen infolge der Reformation betrafen laut Senat nur einzelne kirchliche Einrichtungen wie das Franziskanerkloster, das Dominikanerkloster sowie einzelne Stiftungen und Hospitäler; konkretere Erkenntnisse liegen nicht vor. Als einschlägige Quellen nennt der Senat das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, insbesondere die Bestände des Preußischen Finanzministeriums (I. HA Rep. 151) und des Generaldirektoriums. Zur Vermögens- oder Ertragsbasis der historischen Staatsleistungs-Vereinbarungen sowie zu einer Beispielrechnung möglicher Immobilienwerte liegen dem Senat keine Daten vor. Zu einer früheren Beschäftigung des Senats mit einer Restitution durch Grundstücke statt Geldleistungen liegen keine Erkenntnisse vor. Der Senat verweist zudem darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für ein erforderliches Grundsätze-Gesetz nach Artikel 140 Grundgesetz beim Bund liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) am 29.07.2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, in Vertretung Alexander Straßmeir) datiert vom 10.08.2026. Für die Antwort holte der Senat Stellungnahmen des Erzbistums Berlin, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Landesarchivs Berlin ein. Der Senat benennt als Quelle das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (I. HA Rep. 151 sowie Bestände des Generaldirektoriums). Laut Senat liegt die Gesetzgebungskompetenz für ein Grundsätze-Gesetz nach Artikel 140 Grundgesetz beim Bund.