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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 „Beermannstraße Bleibt“

18. August 2026Dokument 19/26758 · WP 19Berlin
Michael Efler
A100AutobahnausbauWohnraumschutzHausabrissPlanfeststellungsverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Michael Efler fragt den Senat von Berlin nach dem aktuellen Planungsstand des 17. Bauabschnitts der A100 und danach, ob und wie die Wohnhäuser Beermannstraße 16 und 18 von dem Bauvorhaben betroffen sein könnten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Abriss dieser Häuser für den Bau notwendig ist und wie Wohnraumschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung dabei berücksichtigt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser Beermannstraße 16 und 18 in Berlin sowie Eigentümer und Mieter im Planungsgebiet des 17. Bauabschnitts der A100.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: Wie ist der Stand und Zeitplan der Planung für den 17. Bauabschnitt der A100? Für welche Planungsvariante haben sich Bund und Autobahn GmbH entschieden? Inwieweit könnten die Häuser Beermannstraße 16 und 18 betroffen sein? Welche Überlegungen gibt es zu einem Abriss dieser Häuser? Welche Planungsvarianten wurden auf Vereinbarkeit mit dem Erhalt dieser Häuser geprüft? Ist ein Abriss zwingend notwendig? Wie wird der Wohnraumschutz gleichrangig behandelt? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind bei einem Abriss geplant? Wann und wie wird die Öffentlichkeit, insbesondere die Bewohner*innen, informiert?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die sich auf eine Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes stützt, soll die derzeit laufende Machbarkeitsuntersuchung für den 17. Bauabschnitt der A100 noch 2026 abgeschlossen werden. Dabei werden sechs Trassenvarianten mit jeweils mehreren Untervarianten hinsichtlich Linienführung, Höhenlage und Anschlussstellen geprüft. Nach Abschluss der Untersuchung soll die Vorzugsvariante gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr festgelegt werden. Zu den Fragen, ob und wie die Häuser Beermannstraße 16 und 18 betroffen sind oder abgerissen werden müssten, sowie zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen teilt die Autobahn GmbH mit, dass eine belastbare Aussage erst nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung möglich sei. Der Abriss von Wohn- und Gewerbebebauung werde als eines von mehreren Kriterien in die Bewertung aller Trassenvarianten einbezogen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, einschließlich betroffener Eigentümer und Mieter, erfolgt laut Autobahn GmbH im Rahmen des förmlichen Planfeststellungsverfahrens (Anhörungsverfahren) durch das Fernstraßenbundesamt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Michael Efler (Die Linke) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor, datiert auf den 11.08.2026, unterzeichnet in Vertretung durch Arne Herz. Der Senat verweist darauf, dass er die Fragen nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und daher die Autobahn GmbH des Bundes über das Bundesministerium für Verkehr um Stellungnahme gebeten hat; die wiedergegebenen Angaben stammen von der Autobahn GmbH. Konkrete Angaben zur Betroffenheit der Häuser Beermannstraße 16 und 18, zu einem möglichen Abriss oder zu Ausgleichsmaßnahmen liegen laut Autobahn GmbH noch nicht vor, da die Machbarkeitsuntersuchung noch läuft und erst noch 2026 abgeschlossen werden soll.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26758, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.