📄 Förderung von Flussbad e.V. und Bewertung der Wasserqualität der Spree
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der öffentlichen Förderung des Vereins Flussbad e.V. sowie mit der Frage, ob ein Baden im Berliner Spreekanal rechtlich und gesundheitlich möglich wäre. Es geht sowohl um die Finanzierung des Vereins und seines 'FlussBadGartens' an der ESMT Berlin als auch um die Einschätzung des Senats zur Wasserqualität und zum geltenden Badeverbot.
👥 Wer ist betroffen?
Der Verein Flussbad e.V. (Flussbad Berlin e.V.), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, das Bezirksamt Mitte, die ESMT Berlin als Flächennutzerin sowie Anwohner und Nutzer des Spreekanals.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: welche Fördermittel von Bund, Land und Bezirk seit 2012 an Flussbad e.V. gezahlt, bewilligt oder in Aussicht gestellt wurden; wie Mittel für Öffentlichkeitsarbeit verwendet wurden; wie der Senat öffentlichkeitswirksame Aktionen des Vereins bewertet; welche Erkenntnisse zur Realisierbarkeit und Wasserqualität vorliegen; wie der Senat die Realisierbarkeit und Wasserqualität einschätzt und ob am Badeverbot festgehalten wird; welche Vorschriften einem Baden entgegenstehen; wie der 'Flussbad-Garten' an der ESMT finanziert und die Fläche genutzt wird, inklusive gaststätten- und lebensmittelrechtlicher Fragen; sowie Fragen zur aktuellen Vereinsführung und Mitgliederzahl.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat beantwortet die Anfrage anhand einer Stellungnahme des Bezirks Mitte. Von 2015 bis 2025 wurden insgesamt 7.681.349,19 Euro an Fördermitteln gezahlt (3.354.360,13 Euro vom Bund, 4.326.989,06 Euro vom Land, 0 Euro vom Bezirk Mitte); die letzte Auszahlung erfolgte im IV. Quartal 2025. Weitere Mittel sind nach Kenntnis des Senats weder bewilligt noch in Aussicht gestellt. Eine Aufschlüsselung der Mittel für Öffentlichkeitsarbeit ist laut Senat nicht möglich. Der Senat verweist auf ein vereinsseitiges Projekt 'Wasserqualität im Spreekanal' (01.09.2022–31.12.2024) und einen 'Leitfaden zur Umsetzung einer Pilotbadestelle im Spreekanal'. Laut Senat besteht ein bundesrechtliches Badeverbot 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken (§ 8.10 Nr. 1 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) sowie ein landesrechtliches Badeverbot nach § 3 Abs. 2 Badegewässerverordnung; das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) kam in einer Stellungnahme vom 10.12.2025 zu dem Schluss, dass der Spreekanal für eine Badestelle nicht geeignet sei, unter anderem wegen Mischwassereinleitungen. Der Senat erklärt, die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Badeverbots seien derzeit nicht gegeben. Zum 'FlussBadGarten' an der ESMT: Finanzierung 01.05.2021–31.12.2025 aus dem Programm 'Lebendige Zentren'; die Fläche (Flurstück 317) gehört dem Land Berlin, die ESMT ist Erbbauberechtigte; geförderte Pachtkosten lagen zwischen 11.112 und 14.500 Euro jährlich (2022–2025), für 2021 keine Pachtkosten. Dem Ordnungsamt Mitte liegen laut Senat keine Gewerbeanmeldung oder Gaststättenerlaubnis des Vereins vor; der Verein ist beim Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg mit Kiosk und erlaubnisfreiem Ausschank gemeldet. Eine lebensmittelrechtliche Kontrolle am 09.07.2024 ergab laut Senat keine relevanten Mängel. Zu Vorstand und Mitgliederzahl des Vereins liegen dem Senat keine Informationen vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Lucas Schaal (CDU) eingereicht; eine Antwort des Senats von Berlin liegt vor, basierend auch auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Mitte. Der Senat nennt konkrete Zahlen: Gesamtförderung 2012–2026 von 7.681.349,19 Euro (Bund: 3.354.360,13 Euro, Land: 4.326.989,06 Euro, Bezirk: 0 Euro), letzte Auszahlung im IV. Quartal 2025. Rechtsgrundlagen werden benannt: § 3 Abs. 2 Badegewässerverordnung (Berlin, 2008) und § 8.10 Nr. 1 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Bund, 2011, zuletzt geändert 2025). Der Senat zitiert die Stellungnahme des Lageso vom 10.12.2025, wonach der Spreekanal für eine Badestelle nicht geeignet sei. Zu Vorstand und Mitgliederzahl von Flussbad e.V. liegen dem Senat keine Informationen vor.