📄 Töricht wer den Röhricht im Stich lässt – Uferschutz in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Zustand und Schutz der Berliner Gewässerufer, insbesondere mit Maßnahmen zur Uferbefestigung und dem Röhrichtschutzprogramm. Es geht sowohl um bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Ufereinsturz als auch um den ökologischen Schutz von Röhrichtbeständen, die als Lebensraum für Tiere und zur Verhinderung von Ufererosion wichtig sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berliner Gewässer wie Havel-Oder-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße, Müggelspree, Untere-Havel-Wasserstraße, Stößensee sowie Flussseen wie der Große Müggelsee. Zuständig sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) und die Berliner Wasserbetriebe (BWB).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Uferschutzmaßnahmen werden aktuell umgesetzt bzw. geplant (Gewässer, Art, Stand, Kosten, Probleme)? Welche Maßnahmen hatten in der Vergangenheit besonders große Wirkung? Wie ist der Stand des Röhrichtschutzprogramms, welche Mittel und Personalressourcen stehen zur Verfügung, und wurde das Ziel erreicht, ein Drittel der Uferlinien mit Röhricht in gutem Zustand zu versetzen? Verfolgt der Senat dieses Ziel weiter, und sieht er Wissensdefizite zu den Ursachen der Verschlechterung? Wie hat sich der Röhrichtbestand seit der letzten Luftbildauswertung entwickelt und ist eine neue Auswertung geplant? Welche Maßnahmen setzt der Bund an Bundeswasserstraßen um und wie kooperieren Land und Bund dabei?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung listet konkrete Uferschutzmaßnahmen mit Kosten auf, z.B. 2.800 TEUR für Sicherungen an der Havel-Oder-Wasserstraße (Ausführung 2026), 7.500 TEUR an der Spree-Oder-Wasserstraße (2026), 31.900 TEUR (2027), 397.216 TEUR und 86.000 TEUR für Neubauten in Vorbereitung bis 2033/2034, sowie 100.000 TEUR am Nordgraben-System und 4.500 TEUR am Grimnitzgraben. In den vergangenen Jahren wurde laut Antwort auf rund 1,5 km der Einsturz von Uferbefestigungen verhindert und auf rund 0,5 km neue Uferbefestigungen errichtet. Für das Röhrichtschutzprogramm nennt die Landesregierung Haushaltsmittel aus Titel 0750/52140 von 1.561.000 € (2020) bis 1.950.000 € (2026) sowie aus Titel 0740/52117 von 200 bis 400 TEUR jährlich; dafür stehen laut Antwort rechnerisch etwa 0,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Das Ziel, ein Drittel der Uferlinien mit Röhricht in gutem Zustand zu versetzen, wurde laut Landesregierung bisher nicht erreicht; als Gründe werden unter anderem zunehmende Erholungsnutzung, Wassersport-Tourismus, Klimawandel und ein Vollzugsdefizit der Wasserschutzpolizei genannt. Seit 1990 habe es aber laut Röhrichtmonitoring an vielen Gewässern eine Zunahme des Röhrichts gegeben. Die letzte Luftbildauswertung sei laut Antwort von 2020 (nicht 2010, wie in der Frage angegeben), die vorletzte von 2015; zwischen 2015 und 2020 habe es je nach Gewässer Zu- und Rückgänge der Röhrichtflächen gegeben. Eine neue Auswertung der CIR-Luftbilder von 2025 solle 2026 ausgeschrieben werden, mit rund 40.000 € Kosten. Die Antwort zu Frage 6 bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) am 30. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 14. August 2026. Der Senat gibt an, Stellungnahmen des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeholt zu haben, da er die Sachverhalte nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit beantworten könne. Konkrete Zahlen zu Kosten, Mitteln und Fristen sind der Antwort entnommen und oben unter 'findings' aufgeführt. Der Senat benennt als eigene Einschätzung Probleme bei der Umsetzung: geringe Personalressourcen, unzureichender Aktenbestand und langzeitiger Instandsetzungsrückstand.