📄 Schließung der öffentlichen Toilette „Café Achteck“ am Rüdesheimer Platz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der historischen öffentlichen Toilette „Café Achteck“ am Rüdesheimer Platz in Berlin, die zeitweise geschlossen war. Der Fragesteller möchte wissen, auf welcher Grundlage die Betreiberfirma Wall GmbH für die Anlage verantwortlich ist, welche Vergütung sie dafür erhält und warum die Toilette als „winterbedingt geschlossen“ bezeichnet wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Toilette am Rüdesheimer Platz/Rüdesheimer Straße, die Betreiberfirma Wall GmbH sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: Auf welcher rechtlichen/vertraglichen Grundlage ist die Wall GmbH für die Anlage verantwortlich? Welche Gegenleistung erhält die Wall GmbH für Betrieb und Wartung? Seit wann und warum ist die Anlage „technisch bedingt in der Winterzeit geschlossen“? Welche Stelle wurde wann von Wall darüber informiert? Was wurde unternommen, um die Nutzbarkeit wiederherzustellen? Welche Minderung der Gegenleistung erfolgte wegen des Nutzungsausfalls? Wann endet die „Winterzeit“ aus Sicht des Senats?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Wall GmbH auf Grundlage eines 2018 geschlossenen landesweiten Toilettenvertrags mit dem Land Berlin für Betrieb und Unterhaltung verantwortlich ist und dafür ein vertraglich vereinbartes Betriebsentgelt erhält; Abweichungen bei Betriebszeiten/Reinigung werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Laut Antwort ist die Anlage seit dem 14.07.2026 wegen vandalismusbedingter Schäden (Wasserschaden, der zu Störungen am Stromanschluss führte) geschlossen und steht nicht im Zusammenhang mit einer Winterschließung; ein entsprechendes Hinweisschild werde entfernt. Die Wall GmbH habe die Reparaturmaßnahmen unverzüglich eingeleitet, die noch andauerten. Laut Senat entfällt das Betriebsentgelt vollständig, wenn eine Anlage länger als sieben Kalendertage hintereinander nicht nutzbar ist; zusätzlich sei im Vertrag eine quartalsweise Bereitstellungsquote vereinbart, bei deren Unterschreitung die Wall GmbH Vertragsstrafen zahlen müsse.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Antonín Brousek gestellt; eine Antwort des Senats liegt vor (datiert 17./18.08.2026, unterzeichnet von Arne Herz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Der Senat verweist auf einen 2018 geschlossenen landesweiten Toilettenvertrag mit der Wall GmbH. Laut Senat ist die Anlage seit dem 14.07.2026 wegen Vandalismus geschlossen. Laut Senat entfällt das Betriebsentgelt vollständig bei Nichtnutzbarkeit von mehr als sieben Kalendertagen; bei Unterschreitung einer quartalsweisen Bereitstellungsquote sind laut Vertrag Vertragsstrafen durch die Wall GmbH zu zahlen.