📄 Amtliche Verkehrsbehinderung I: Potsdamer Chaussee – Nachfrage
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt im Anschluss an eine frühere Anfrage erneut nach den Hintergründen der Sperrung einer Wendemöglichkeit an der Potsdamer Chaussee im Bereich der Von-Luck-Straße in Berlin-Steglitz-Zehlendorf. Im Zentrum stehen die genaue Aktenlage, die Beschwerdelage von Anwohnenden sowie die Frage, auf welcher Grundlage die Verwaltung von erhöhtem Durchgangsverkehr und Missachtung von Verkehrszeichen ausging.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohnende der Von-Luck-Straße und des Pfeddersheimer Weges, die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sowie der örtliche Polizeiabschnitt 43.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: unter welchem Aktenzeichen und bei welcher Behörde der Vorgang geführt wird; was genau unter 'signifikanter Beschwerdelage' zu verstehen ist und wie viele Beschwerden von wie vielen Personen in welcher Form vorliegen; welche objektiven Erhebungen es zum behaupteten Verkehrsfluss und zur 'massenhaften Missachtung' der Beschilderung gab und wie Anliegerstatus erhoben wurde; welchen konkreten Nutzen die Sperrung (Verpollerung) einer von mehreren Wendemöglichkeiten hat; ob es verkehrstechnisch oder umweltpolitisch sinnvoller sei, Verkehr über die Kreuzung Wasgensteig vorbei an einer Grundschule zu leiten; seit wann und als was die Von-Luck-Straße und der Pfeddersheimer Weg gewidmet sind und ob es seit 2021 Änderungen gab; sowie ob einzelne Beschwerdeführende zufällig Personen des öffentlichen Lebens oder Abgeordnete seien und in der Nähe der Verpollerung wohnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung antwortet, dass der Vorgang bei der Zentralen Straßenverkehrsbehörde unter Aktenzeichen 244844 geführt wird. Bislang gingen Beschwerden von fünf Personen ein (eine davon als Sammelbeschwerde), zudem berichtete der Polizeiabschnitt 43 von einer Häufung telefonischer und persönlicher Beschwerden ohne genaue Zahl; inhaltlich ging es um die Nutzung der Von-Luck-Straße als Ausweichroute zur Anschlussstelle Spanische Allee, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfallrisiken sowie eine Einzelbeschwerde zur Sperrung der Wendestelle. Die Polizei stellte vor Ort eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens fest und wies darauf hin, dass Navigationssysteme wegen Beeinträchtigungen auf der BAB A115 über die Von-Luck-Straße leiteten; eigene Kontrollen der Straßenverkehrsbehörde ergaben erhöhten Durchgangsverkehr mit erheblichem Schwerlastanteil. Zunächst wurden Verkehrszeichen Z. 250 StVO mit Zusatz 'Anlieger frei' angeordnet; da weiterhin Beschwerden eingingen, wurde zusätzlich die Wendemöglichkeit an der Potsdamer Chaussee gesperrt. Laut Senat hat dies den Durchgangsverkehr minimiert und die Beschwerdenzahl deutlich reduziert, nachfolgende Kontrollen zeigten keinen relevanten Durchgangsverkehr mehr. Die Kreuzung Wasgensteig liegt laut Antwort rund 350 Meter entfernt und ermöglicht ebenfalls Wenden und Erschließung des Wohngebiets; für die nördlich der Potsdamer Chaussee liegende Johannes-Tews-Grundschule seien keine Beschwerden über erhöhte Verkehrsbelastung bekannt, der südlich liegende Wasgensteig sei durch die Maßnahme nicht zusätzlich belastet und wegen geringer Fahrbahnbreite und teilweisem Kopfsteinpflaster ohnehin wenig attraktiv für Durchgangsverkehr. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt mit, dass Von-Luck-Straße und Pfeddersheimer Weg seit Inkrafttreten des Berliner Straßengesetzes uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und sich seit 2021 keine Änderungen ergeben haben. Zur Frage nach der Identität von Beschwerdeführenden antwortet der Senat, dass personenbezogene Daten aus Datenschutzgründen nicht offengelegt werden und keine statistische Erfassung von beruflichen oder politischen Funktionen oder Wohnanschriften der Beschwerdeführenden erfolgt.
⚡ Einordnung
Es liegt eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 17.08.2026 vor, unterzeichnet in Vertretung von Arne Herz. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf eine vorherige Anfrage des Abgeordneten mit der Nummer 19/24842. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde ergänzend um Stellungnahme gebeten und lieferte die Angaben zur Straßenwidmung. Der Senat nennt konkret: fünf beschwerdeführende Personen bei der Straßenverkehrsbehörde, eine Entfernung von ca. 350 Metern zwischen gesperrter Wendestelle und Kreuzung Wasgensteig, sowie das Aktenzeichen 244844. Zu beruflichen oder politischen Funktionen von Beschwerdeführenden macht der Senat unter Verweis auf Datenschutz keine Angaben.