📄 Opferhilfe und Täterarbeit nach schweren Gewalttaten an Berliner Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den Abläufen, Zuständigkeiten und Hilfsangeboten nach schweren Gewalttaten an Berliner Schulen. Thematisiert werden medizinische, psychosoziale und schulische Unterstützung für verletzte Kinder, ihre Familien, Zeugen und Ersthelfer, sowie die Möglichkeiten der Entschädigung über die gesetzliche Unfallversicherung und das SGB XIV.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, ihre Familien, Zeugen und Ersthelfer an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin, insbesondere im Zusammenhang mit den Messerangriffen an der Evangelischen Schule Neukölln (3. Mai 2023) und der Grundschule am Weinmeisterhorn (22. Mai 2025). Zudem betroffen sind beteiligte Institutionen wie Schulleitungen, SIBUZ, Unfallkasse Berlin, Polizei, Feuerwehr und das LAGeSo.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Welche verbindlichen Abläufe und Zuständigkeiten gelten nach schweren Gewalttaten an Schulen und wer koordiniert Akut- und Langzeitnachsorge? 2. Welche Hilfen erhielten Betroffene nach den Vorfällen an der Evangelischen Schule Neukölln und der Grundschule am Weinmeisterhorn, durch wen und wie lange? 3. Wie wird unverzügliche fachärztliche bzw. psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung gewährleistet, gibt es Priorisierung und Zielzeiten? 4. Welche Leistungen können Familien von der Unfallkasse Berlin und nach dem SGB XIV beanspruchen, und wer informiert sie proaktiv? 5. Welche schulischen Ressourcen stehen für die Rückkehr schwer verletzter oder traumatisierter Kinder bereit?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung antwortet, dass Berliner Schulen nach Ausführungsvorschriften (AV Gewalt, Notfälle und Krisen vom 29.05.2024) vorgehen, bei denen die Schulleitung mit Krisenteam, Schulaufsicht und SIBUZ zusammenarbeitet und je nach Lage Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Jugendamt einbindet. Bei Polizei-/Feuerwehreinsätzen liegt die Führung bei der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin (PSNV). Die Unfallkasse Berlin steuert nach SGB VII die medizinische Rehabilitation und informiert betroffene Eltern per Schreiben über die Berliner Traumaambulanz. Nach den Vorfällen an der Evangelischen Schule Neukölln und der Grundschule am Weinmeisterhorn wurden Betroffene durch die Feuerwehr, PSNV-B und SIBUZ-Schulpsychologen mehrtägig betreut; an der Evangelischen Schule Neukölln zusätzlich durch Träger, Gemeinde und Notfallseelsorge der Diakonie, an der Grundschule am Weinmeisterhorn durch Elternabende und eine Sitzung der Gesamtelternvertretung. Konkrete Angaben zu einzelnen Behandlungen wurden aus Datenschutzgründen (§ 35 SGB I, §§ 67 ff. SGB X) nicht gemacht. Nach der DGUV-Handlungsanleitung müssen Therapeuten im Psychotherapeutenverfahren innerhalb einer Woche nach Behandlungsauftrag versorgen; aus Sicht der Unfallkasse Berlin bestehen keine strukturellen Engpässe. Kooperationspartner ist die Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche an der Charité. Leistungen nach SGB VII umfassen Heilbehandlung, medizinische Rehabilitation, Teilhabe- und Geldleistungen; bei Zuständigkeit außerhalb des Schulbetriebs greift ggf. das SGB XIV über das LAGeSo, mit Leistungen wie 15 (Erwachsene) bzw. 18 (Kinder) Sitzungen Traumaambulanz, Fallmanagement, Krankengeld für betreuende Elternteile (§ 47 Abs. 9 SGB XIV) und Entschädigungsleistungen ab einem Schädigungsgrad von 30 bis 100 bei dauerhaftem Gesundheitsschaden (länger als 6 Monate); nach § 8 Abs. 3 SGB XIV gehen Ansprüche der Unfallkasse vor. Die Antwort zu Frage 5 zu schulischen Rückkehr-Ressourcen (VV HaKra) bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) am 31. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 20. August 2026. Die Antwort beruht auch auf einer Stellungnahme der Unfallkasse Berlin. Genannt werden konkrete Rechtsgrundlagen (SGB I, VII, X, XIV), eine Wochenfrist für den Behandlungsbeginn im DGUV-Psychotherapeutenverfahren, sowie Leistungsumfänge nach SGB XIV (15/18 Sitzungen Traumaambulanz, Schädigungsgrad 30-100). Die Senatsverwaltung macht aus Datenschutzgründen keine Angaben zu individuellen Behandlungsverläufen der genannten Vorfälle.