Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Öffentliches Register für Sexualstraftäter: Rechtliche Möglichkeiten und Schutz Minderjähriger

27. August 2026Dokument 19/26770 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
SexualstraftäterregisterFührungsaufsichtRückfallpräventionDatenschutzResozialisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt den Senat nach den rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines öffentlich einsehbaren Registers für verurteilte Sexualstraftäter in Berlin. Zudem wird nach bestehenden, nicht öffentlichen Kontroll- und Betreuungsmaßnahmen für entlassene oder rückfallgefährdete Sexualstraftäter gefragt, sowie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Registern in den USA.

👥 Wer ist betroffen?

Entlassene und rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Berlin, die Justiz, Bewährungshilfe, Polizei Berlin, die Forensisch-Therapeutische Ambulanz (FTA) der Charité sowie potenziell gefährdete Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Spielplätze.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Welche Gesetzgebungskompetenzen Berlin für ein öffentliches Sexualstraftäterregister hätte. 2) Welche nicht öffentlichen Dateien und Kontrollverfahren bestehen und wie viele Personen erfasst sind. 3) Ob das angekündigte Unternehmensregister für Steuerstraftaten auf natürliche Personen übertragbar wäre. 4) Welche wissenschaftlichen Studien zu US-Registern (eingeführt unter Präsident Bill Clinton) dem Senat bekannt sind. 5) Ob der Senat ein eigenes Register einführen oder eine Bundesratsinitiative unterstützen will. 6) Welche Delikts- und Tätergruppen dafür in Betracht kämen. 7) Welche verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken bestünden. 8) Welche rechtlichen Möglichkeiten für Aufenthaltsvorgaben und Informationspflichten gegenüber Dritten bestehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ein öffentliches Sexualstraftäterregister laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 GG verstieße und daher weder Bund noch Länder dafür eine Gesetzgebungskompetenz besäßen. Zur Stichtagserhebung am 31. März 2026 waren 440 Personen der Dienstgruppe Sicherheitsmanagement (SiMa) der Bewährungshilfe zugeordnet. Zum 12. August 2026 wurden in der FTA 78 Patienten wegen eines Sexualdelikts behandelt (16 aus dem Maßregelvollzug, 42 aus Justizvollzugsanstalten per richterlicher Weisung, 18 freiwillig, 2 auf Bewährung). Die Zentralstelle SPREE im Landeskriminalamt betreut laut Senat eine 'hohe zweistellige Personenanzahl'. Zur angekündigten Bundesinitiative für ein Unternehmensregister bei Steuerstraftaten (Aktionsplan vom 16. Juli 2026 der Bundesminister Klingbeil und Hubig) liegen dem Senat keine Ausgestaltungsdetails vor; eine Übertragbarkeit auf natürliche Personen verneint der Senat grundsätzlich wegen des Schutzes aus Artikel 1 GG. Der Senat verweist auf eine Metaanalyse von Zgoba und Mitchell (2021, Journal of Experimental Criminology) mit Daten zu 474.640 entlassenen Sexualstraftätern über 25 Jahre, die laut Senat keinen statistisch signifikanten Effekt öffentlicher Register auf Rückfallraten zeigt. Der Senat erklärt, kein eigenes Register einführen oder eine Bundesratsinitiative unterstützen zu wollen, da dies verfassungswidrig wäre und kein präventiver Nutzen erwartbar sei. Rechtlich möglich seien Aufenthalts- und Kontaktweisungen nach §§ 68b StGB, auch mit elektronischer Fußfessel, sowie gezielte Information Dritter durch die Polizei gemäß § 41c ASOG Berlin in konkreten Gefahrensituationen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom AfD-Abgeordneten Tommy Tabor; die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor (unterzeichnet von Dirk Feuerberg, in Vertretung, datiert 19. August 2026). Der Senat beruft sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) sowie auf die Studie von Zgoba und Mitchell (2021). Genannte Zahlen: 440 Personen in der SiMa-Betreuung (Stand 31. März 2026), 78 Patienten in FTA-Behandlung (Stand 12. August 2026), Metaanalyse mit 474.640 Fällen über 25 Jahre.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26770, Wahlperiode 19, eingereicht 31. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.