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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Müllabwurfanlagen und Aufzüge in den Miethäusern Märkische Allee 116-120

20. August 2026Dokument 19/26775 · WP 19Berlin
Gunnar Lindemann
MüllabwurfanlageAufzugBarrierefreiheitModernisierungsumlageBrandschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Häuser Märkische Allee 116-120 des landeseigenen Wohnungsunternehmens degewo. Der Fragesteller wollte wissen, ob und warum die Müllabwurfanlagen geschlossen wurden, ob die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden und ob die vorhandenen Aufzüge, die nur bis zum ersten Obergeschoss reichen, barrierefrei nutzbar sind.

👥 Wer ist betroffen?

Mieterinnen und Mieter der degewo-Häuser Märkische Allee 116-120, insbesondere ältere und gehbehinderte Personen; betroffen ist zudem das Wohnungsunternehmen degewo AG als landeseigenes Unternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Ob und wann die Müllabwurfanlagen verschlossen wurden. 2) Welcher konkrete Grund und welche Rechtsgrundlage für die Schließung bestehen. 3) Ob und in welcher Höhe die Kosten als Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden. 4) Auf welcher Rechtsgrundlage eine Verschlechterung der Wohnqualität als Modernisierung gilt. 5) Ob die Aufzüge nur bis zum ersten Obergeschoss reichen. 6) Wie degewo ältere und gehbehinderte Mieter bei der Müllentsorgung unterstützt. 7) Wie degewo die Gesamtsituation hinsichtlich Barrierefreiheit beurteilt. 8) Ob ein Umbau der Aufzüge bis ins Erdgeschoss geplant ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung, gestützt auf eine Stellungnahme der degewo, soll die Müllabwurfanlage geschlossen werden; die Maßnahme verschiebt sich voraussichtlich auf Ende des Jahres. Als Grund nennt degewo, dass die Anlage die brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Anforderungen gemäß § 45 Abs. 3 Berliner Bauordnung nicht mehr erfülle; eine gesetzeskonforme Ertüchtigung wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kosten werden laut degewo als Modernisierungskosten umgelegt, der durchschnittliche Modernisierungszuschlag betrage 13 EUR pro Wohnung bzw. 0,27 EUR pro Quadratmeter; als Rechtsgrundlage nennt degewo § 555b Abs. 1 Nr. 6 BGB. Die Aufzüge in den Häusern Märkische Allee 116-120 seien im ersten Obergeschoss nur über eine Treppe erreichbar. Laut degewo übernehme bei Mobilitätseinschränkungen in der Regel ein Pflegedienst die Müllentsorgung; degewo stehe als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein Umbau der Aufzüge bis ins Erdgeschoss sei aktuell nicht geplant, da degewo Maßnahmen am Aufzugsbestand strategisch priorisiere und die Anlagen in diesen Häusern derzeit keine überdurchschnittlichen Störungen aufwiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann eingereicht. Eine Antwort des Senats liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme der degewo AG, die laut Senat in eigener Verantwortung erstellt wurde, da der Senat die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten könne. Die Antwort nennt als Rechtsgrundlagen § 45 Abs. 3 Berliner Bauordnung und § 555b Abs. 1 Nr. 6 BGB sowie konkrete Beträge (13 EUR/Wohnung bzw. 0,27 EUR/m² Modernisierungszuschlag).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26775, Wahlperiode 19, eingereicht 4. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.