📄 Seit Monaten abgestelltes Wohnmobil in der Dregerhoffstraße - wann erfolgt die Entfernung?
📋 Worum geht es?
Vor dem Grundstück Dregerhoffstraße 56 in Berlin-Köpenick steht laut dem Fragesteller seit mindestens April 2026 ein offenbar nicht mehr bewegtes Wohnmobil mit abgelaufener Hauptuntersuchung. Der Fragesteller wollte wissen, welche Behörden seit wann von dem Fahrzeug wissen, welche Kontrollen und Maßnahmen bislang erfolgt sind und wann mit einer Entfernung zu rechnen ist. Der Senat antwortet, dass es sich um öffentliches Straßenland handelt und schildert den bisherigen behördlichen Ablauf von der Kontrolle über die Betriebsuntersagung bis zur noch ausstehenden Entfernung.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohner der Dregerhoffstraße in Berlin-Köpenick, das Bezirksamt Treptow-Köpenick, das Bezirksamt Lichtenberg (Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben), das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) sowie die Polizei Berlin (Polizeidirektion 3 Ost, Polizeiabschnitt 36).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Handelt es sich um öffentliches Straßenland und seit wann ist das Fahrzeug den Behörden bekannt? Welche Kontrollen und Maßnahmen erfolgten bislang? Wann wurde der Mängelbericht ausgestellt und welche Mängel wurden festgestellt? Wurde der Mängelbericht weitergeleitet und wurde der Halter zur Mängelbeseitigung aufgefordert? Welche Erkenntnisse liegen zu Zulassung, Versicherung und Verkehrssicherheit vor? Liegen die Voraussetzungen für eine behördliche Entfernung vor? Warum wurde die Bürgermeldung bereits im Juni 2026 als erledigt markiert? Welche Behörde ist aktuell federführend und bis wann ist mit einer Entfernung zu rechnen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Die Fläche ist öffentliches Straßenland; das Ordnungsamt Treptow-Köpenick prüfte das Fahrzeug erstmals am 8. April 2026 nach einer Bürgerbeschwerde, der Polizei ist es seit 2. Juli 2026 bekannt. Am 8. und 15. April 2026 erfolgten Kontrollen, die zu einem Mängelbericht wegen seit März 2026 abgelaufener Hauptuntersuchung führten. Das LABO setzte dem Halter am 16. April 2026 eine einwöchige Frist, untersagte am 7. Mai 2026 den Betrieb, ordnete am 5. Juni 2026 den unmittelbaren Zwang zur Außerbetriebsetzung an und beauftragte am 24. Juni 2026 den Polizeiabschnitt 36 mit der zwangsweisen Durchsetzung; am 6. August 2026 wurde der aktuelle Fahrzeugstandort mitgeteilt. Die Halteranschrift stimmt nicht mit dem Fahrzeugstandort überein; der Halter konnte am 16. Juli 2026 dort nicht angetroffen werden. Das Fahrzeug ist weiterhin zugelassen und haftpflichtversichert, die Kennzeichen sind noch nicht entstempelt. Nach Entstempelung soll das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben des Bezirksamts Lichtenberg das sogenannte „Gelbpunktverfahren“ nach § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz einleiten, ersatzweise sei auch ein „Rotpunktverfahren“ nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz möglich; danach erfolgt die Umsetzung und Verwahrung durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen. Die Bürgermeldung wurde laut Senat im April 2026 als „erledigt“ markiert, weil die fachliche Zuständigkeit des Ordnungsamtes damit abgeschlossen war, auch wenn der Vorgang an eine andere Behörde weitergeleitet wurde. Ein konkretes Entfernungsdatum nennt der Senat nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Martin Sattelkau (CDU) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor (datiert 18. August 2026, unterzeichnet durch Staatssekretär Florian Hauer in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters). Der Senat nennt konkrete Daten (u. a. Kontrolle am 8. April 2026, Betriebsuntersagung am 7. Mai 2026, Zustellung am 15. Mai 2026, Anordnung unmittelbaren Zwangs am 5. Juni 2026) und verweist auf § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz als Rechtsgrundlage für das „Gelbpunktverfahren“ sowie auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz als mögliche Alternative. Angaben zum Kennzeichen des Fahrzeugs und ein vom Fragesteller beigefügtes Foto wurden laut Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgenommen.