📄 Maßnahmen für die Schulwegsicherheit und Status des Fußverkehrsplans?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in Berlin im Jahr 2026, etwa Querungshilfen, Gehwegverbesserungen und Tempo-30-Anordnungen im Umfeld von Schulen. Zudem wird nach dem aktuellen Stand des Fußverkehrsplans (FVP) gefragt, dessen endgültige Beschlussfassung erneut verschoben wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler, Bezirke Berlins (insbesondere Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Pankow, Reinickendorf), die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Welche Maßnahmen 2026 in den Bezirken realisiert werden sollen, um Schüler*innen das Queren der Fahrbahn zu erleichtern; 2) wie der Senat die Bezirke bei der Umsetzung von Schulwegsicherheitsmaßnahmen personell und finanziell unterstützt hat (aufgelistet nach Maßnahme, Bezirk und Straße); 3) wo 2026 im Umfeld von Schulen Tempo-30-Anordnungen tagsüber erteilt wurden; 4) an welchen Querungen Ampeln so programmiert wurden, dass Schüler*innen und ältere Menschen beide Richtungsfahrbahnen in einem Zug queren können; 5) wo realisierte Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs zu sehen sind, da die endgültige Beschlussfassung des Fußverkehrsplans erneut auf Ende 2026 verschoben wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat listet für 2026 rund 25 Einzelmaßnahmen zur Schulwegsicherheit in den Bezirken auf, u.a. Gehwegsanierungen, Gehwegvorstreckungen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen, mit Kosten zwischen 500 € (Planung Schulzone Petersburger Platz) und 195.000 € (Fußgängerüberweg am Treptow Kolleg). Bei Tempo-30-Anordnungen werden acht konkrete Straßenabschnitte in sieben Bezirken mit Anordnungsdatum genannt (z.B. Friedrich-Engels-Straße in Pankow, angeordnet am 12.06.2026). Bei sieben Kreuzungen wurden Ampeln neu programmiert, damit beide Richtungsfahrbahnen in einem Zug überquert werden können (Stand 11.08.2026). Zur Frage nach Fußverkehrsmaßnahmen verweist der Senat auf seine frühere Antwort zu Frage 6 der Drucksache 19/24946: Der Fußverkehrsplan sei noch nicht beschlossen, weshalb dessen Inhalte und Maßnahmen noch nicht feststehen; ausgenommen seien bereits begonnene Maßnahmen wie das FGÜ- und Bordabsenkungsprogramm, die bereits wirkten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, in Vertretung Arne Herz) liegt vor und datiert vom 17.08.2026. Die Fragestellerin behauptet in der Vorbemerkung, der Senat setze trotz eines im Juli 2023 beschlossenen „Sofortprogramms“ für 100 Querungshilfen kaum Maßnahmen wie Tempo-30-Abschnitte für die Schulwegsicherheit um; dies ist eine Bewertung der Fragestellerin, keine Feststellung des Senats. Der Senat nennt konkrete Beträge für einzelne Maßnahmen (zwischen 500 € und 195.000 €) sowie Anordnungsdaten für Tempo-30-Abschnitte. Der Senat verweist zur Fußverkehrsplan-Frage auf die frühere Drucksache 19/24946 und bestätigt, dass die endgültige Beschlussfassung des Fußverkehrsplans noch nicht erfolgt ist.