📄 Prüfung der Verwendungsnachweise bei Förderprojekten in der CDU-Fördergeldaffäre
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Prüfung der Verwendungsnachweise für sogenannte „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“, die 2025 aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ) finanziert wurden. Diese Förderungen sind Gegenstand des 2. Untersuchungsausschusses („UntA Fördergeld“) zur sogenannten CDU-Fördergeldaffäre. Der Fragesteller will wissen, wie weit die Prüfung der eingereichten Nachweise fortgeschritten ist und welche Rolle politische Rücksprachen bei der Bewilligung gespielt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, der 2. Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses sowie die geförderten Träger, darunter Mideast Freedom Forum e.V., Mosaik G.C.B., Fablhaft GmbH & Co. KG, The Good Media Network GmbH, Berlin Music Commission eG, Institut für Neue Soziale Plastik e.V., Förderverein für deutsch-jüdische Theatervorstellungen e.V. und First Music Production GmbH & Co KG.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Welche Verwendungsnachweise lagen fristgerecht zum 30. April 2026 vor und welche Projekte beantragten Fristverlängerung mit welcher Begründung? Welche Beanstandungen oder Rückforderungen ergab die kursorische Prüfung? Welche Nachweise sind noch ungeprüft? Wie verträgt sich die behauptete „höchste Priorität“ der Prüfung mit den Verzögerungen? Welche Relevanz hat die Prüfung für die Aufklärung der CDU-Fördergeldaffäre? Welche Rolle spielten Rücksprachen der SenKultGZ-Leitung mit anderen Verwaltungen, insbesondere ein angebliches Gespräch zwischen der Senatorin a.D. Sarah Wedl-Wilson, Finanzsenator Stefan Evers und dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Dirk Stettner am 3. Juni 2025? Welche Maßnahmen ergriffen die für Haushaltsvollzug und Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Zum 30. April 2026 lagen acht Verwendungsnachweise vor, einer davon zunächst unvollständig. Fünf Zuwendungsempfangende erhielten wegen krankheits- und unfallbedingter Personalausfälle sowie organisatorischer Probleme eine Fristverlängerung; bis zum 30. Juni 2026 lagen zwölf Nachweise im Wesentlichen vollständig vor. Der letzte ausstehende Nachweis (First Music Production GmbH & Co KG, Projekt „The Nova Exhibition“) hat eine bis 21.08.2026 verlängerte Frist, gewährt nach AV Nr. 5.1.5 zu § 44 LHO. Die kursorische Prüfung der sieben bis 30. April 2026 vollständig eingegangenen Nachweise ist im Wesentlichen abgeschlossen; alle Projekte werden wegen Beanstandungen des Rechnungshofs zusätzlich vertieft geprüft. Konkrete Beanstandungen oder Rückforderungsbeträge nennt die Antwort nicht. Das für den 1.10.2025 in einer E-Mail des ehemaligen Staatssekretärs Oliver Friederici erwähnte Gespräch zwischen Sarah Wedl-Wilson, Stefan Evers und Dirk Stettner am 3. Juni 2025 habe laut Senat nicht stattgefunden; der Finanzsenator habe an der am 1.10.2025 erwähnten Besprechung nicht teilgenommen und keine Auskunft zu einer Festbetragsfinanzierung gegeben. Die SenKultGZ sei allen Beweisbeschlüssen des Untersuchungsausschusses nachgekommen, mit einer Ausnahme, bei der laut Senat „andere Rechte von Verfassungsrang“ entgegenstanden. Die ressortübergreifende Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe, zuständig bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, tagt laut Antwort in der Regel zweimal jährlich; der von FragDenStaat veröffentlichte interne Vermerk der Antikorruptionsbeauftragten der SenKultGZ wurde dieser Arbeitsgruppe oder der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung nicht vorgelegt. Zweck aller genannten Zuwendungen war laut Senat die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus; die Prüfung der zugehörigen Verwendungsnachweise sei noch nicht vollständig abgeschlossen, Zwischenberichte seien im November 2025 auf Anweisung der Senatorin a.D. angefordert worden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordneter Daniel Wesener) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (Antwortdatum 19.08.2026). Die Antwort verweist auf den Bericht des Landesrechnungshofs, der die fraglichen Zuwendungen laut Fragesteller als „grob ermessensfehlerhaft“ und „evident rechtswidrig“ bewertet habe; der Senat selbst äußert dazu in der Antwort keine eigene Bewertung der Rechtmäßigkeit, sondern verweist auf die laufende vertiefte Prüfung nach § 28 VwVfG. Genannte Fristen: Verwendungsnachweis-Stichtag 30. April 2026, verlängerte Frist bis 21.08.2026 für einen Nachweis, dreimonatige gesetzliche Prüffrist nach Nr. 11.1 AV § 44 LHO. Die Anfrage bezieht sich auf frühere Drucksache 19/25 103 sowie auf die Rote Nummer 2638 B und den Bericht des Landesrechnungshofs zu Kapitel 0850 Titel 68406 Haushaltsjahr 2025.