📄 Kosten für die Volksbegehren „Berlin autofrei“, „Berlin Werbefrei“ und „Grundeinkommen“
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt die Berliner Landesregierung nach den Kosten, die dem Land Berlin durch drei Volksbegehren entstanden sind: „Berlin autofrei“, „Berlin Werbefrei“ und „Grundeinkommen“.
👥 Wer ist betroffen?
Das Land Berlin als Kostenträger sowie die Initiatoren der drei genannten Volksbegehren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte für jedes der drei Volksbegehren wissen, welche konkreten Kosten dem Land Berlin entstanden sind, und bittet jeweils um eine Aufzählung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortet mit einer Kostentabelle: Für Druck, Versand und Grafik entstanden beim Volksbegehren „Berlin autofrei“ 23.428 €, beim Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ ebenfalls 23.428 € und beim Volksbegehren „Grundeinkommen“ 31.206 €. Bei der Kostenerstattung nach § 40e AbStG liegt für „Berlin autofrei“ und „Berlin Werbefrei“ laut Antwort noch kein Antrag vor, während für „Grundeinkommen“ 35.000 € angegeben werden. In der Summe ergeben sich laut Tabelle 23.428 € für „Berlin autofrei“, 23.428 € für „Berlin Werbefrei“ und 66.207 € für „Grundeinkommen“. Die Antwort vermerkt zudem, dass die Kosten für die Grafikdienstleistung noch nicht abgerechnet wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Dr. Timur Husein am 4. August 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 13. August 2026, unterzeichnet in Vertretung von Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport). Die genannten Gesamtkosten laut Senatstabelle betragen 23.428 € („Berlin autofrei“), 23.428 € („Berlin Werbefrei“) und 66.207 € („Grundeinkommen“), wobei die Kostenerstattung nach § 40e AbStG für zwei der drei Volksbegehren laut Senat noch nicht beantragt wurde und die Grafikkosten noch nicht final abgerechnet sind.