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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Welche Perspektive verfolgt der Senat mit dem Standort Haus 41 Brebacher Weg in Biesdorf? (V)

26. August 2026Dokument 19/26803 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
WohnungsbauLeerstandMachbarkeitsstudieDenkmal der ErinnerungskulturWohnungsunternehmen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Gebäude Haus 41 am Brebacher Weg in Biesdorf, einen ehemaligen Bettenbau einer Psychiatrie, der seit 1. April 2026 im Eigentum des landeseigenen Wohnungsunternehmens GESOBAU AG steht. Es geht um die Pläne für Umbau, Sanierung und künftige Nutzung des Gebäudes sowie um begleitende Themen wie einen geplanten Park-and-Ride-Parkplatz und einen Erinnerungsort an die Opfer der NS-Euthanasie am Standort.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die GESOBAU AG als neue Eigentümerin, künftige Mieterinnen und Mieter mit Unterstützungsbedarf (u.a. Studierende, Auszubildende, Menschen in Not, Pflegebeschäftigte), die Anwohnerschaft in Biesdorf sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob die GESOBAU das Gebäude bereits übernommen hat; welche Umbau- und Sanierungspläne verfolgt werden; wie der Stand und Zeitplan der Machbarkeitsstudie sowie der anschließenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen ist; welche Nutzung und Vermietung vorgesehen sind; welche Nutzungsauflagen von Senatsverwaltung, BIM und Bezirk festgelegt wurden; welche verkehrlichen Maßnahmen und Prüfungen für einen Park-and-Ride-Parkplatz anstehen und ob dessen Finanzierung auch bei Verschiebung ins Jahr 2027 gesichert ist; wie ein Erinnerungsort an die Euthanasie-Opfer eingebunden werden soll; ob auch die einzelstehenden Wohngebäude am Parkplatz saniert oder erweitert werden sollen; und ob der Senat Ergänzungen zu den strategischen Zielen für den Standort hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung, die eine Stellungnahme der GESOBAU wiedergibt: Das Gebäude ist seit 1. April 2026 Eigentum der GESOBAU AG. Derzeit läuft eine Machbarkeitsstudie zu baulichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, deren Fertigstellung für Ende September 2026 vorgesehen ist; ein konkreter Zeitplan für Planung, Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung kann erst danach genannt werden. Geprüft wird die Schaffung von rund 100 Wohneinheiten; die GESOBAU will das Gebäude langfristig im eigenen Bestand halten, vermieten und bewirtschaften. Gemäß einem Beschluss der Senatskommission vom 16. Juli 2024 wird eine Wohnnutzung für Menschen mit Unterstützungsbedarf (Studierende, Auszubildende, Menschen in Not, Pflegebeschäftigte) angestrebt; die konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie weiterentwickelt. Zu den Nutzungsauflagen des Bezirks verweist die GESOBAU allgemein auf die geltenden planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen. Zum Park-and-Ride-Parkplatz (verkehrliche Maßnahmen, Natur- und Artenschutzprüfungen, Zeitplan, Finanzierung bei Verschiebung ins Jahr 2027) liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Zur Einbindung des Erinnerungsortes an die Euthanasie-Opfer könne erst im weiteren Planungsprozess Konkretes gesagt werden, die historische Bedeutung werde aber berücksichtigt. Für die einzelstehenden Wohngebäude am Parkplatz sind keine Erweiterungen geplant, aber Sanierungsmaßnahmen zu Klimaschutz und Brandschutzauflagen, Maßnahmenbeginn voraussichtlich 2027. Der Senat selbst hat keine Ergänzungen zu den strategischen Zielen für den Standort Brebacher Weg/Wuhletal.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 30. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 19. August 2026. Der Senat beantwortet die Fragen überwiegend mit einer von der landeseigenen GESOBAU AG in eigener Verantwortung erstellten Stellungnahme, da er selbst nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis antworten kann. Genannt werden ein Eigentumsübergang zum 1. April 2026, eine Machbarkeitsstudie mit geplantem Abschluss Ende September 2026, geprüfte rund 100 Wohneinheiten, ein Beschluss der Senatskommission vom 16. Juli 2024 zur Zielgruppe der Nutzung und ein voraussichtlicher Beginn von Sanierungsmaßnahmen an den Wohngebäuden im Jahr 2027. Zu Frage 7 (Park-and-Ride-Parkplatz) erklärt der Senat ausdrücklich, dass ihm keine Erkenntnisse vorliegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26803, Wahlperiode 19, eingereicht 30. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.