📄 Städtebauliche Entwicklung im Herzen von Marzahn – rund um das Le Prom
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der städtebaulichen Weiterentwicklung des Bereichs rund um das Einkaufszentrum Le Prom und das dortige Kino im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Es geht um Pläne des Landes und des Bezirks, mögliche Entwicklungsabsichten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie um die aktuelle Planungs- und Baurechtslage für den Standort und sein Umfeld.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, das Stadtteilzentrum Marzahner Promenade mit dem Einkaufszentrum Le Prom (Eastgate) und Kino, die Eigentümerinnen und Eigentümer des Standorts sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Großsiedlung Marzahn, die diesen zentralen Versorgungsbereich nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: (1) welche Pläne für die städtebauliche Weiterentwicklung rund um Le Prom und das Kino bestehen, (2) welche Kenntnisse der Senat über Entwicklungspläne der Eigentümerinnen und Eigentümer hat, (3) ob es Gespräche zwischen Land, Bezirk und Eigentümerinnen und Eigentümern zu Bauvorhaben, insbesondere auf den Parkplatzflächen, gibt, (4) wie der Stand des geltenden Planungs- und Baurechts für den Standort ist, (5) welche planungsrechtlichen Schritte bei konkreten Bauabsichten erforderlich wären und (6) welche städtebaulichen Ziele für das Zentrum verfolgt werden, etwa bei Aufenthaltsqualität, Nutzungsmischung, Verkehr, Einzelhandel, Kultur, Freizeit und Wohnnutzung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf antwortet: Der Bereich ist Teil des Stadtteilzentrums Marzahner Promenade und zentraler Versorgungsbereich für die Großsiedlung Marzahn; das Zentrenkonzept von 2013 beschreibt einen Shopping-Center-Mix im Eastgate und einen hohen Dienstleistungs- und Kulturanteil in der Promenade, das Konzept wird derzeit aktualisiert. Konkrete Pläne der Eigentümerinnen und Eigentümer zur Weiterentwicklung sind dem Bezirk nicht bekannt, und es finden derzeit keine Gespräche zwischen Bezirk/Land und den Eigentümerinnen und Eigentümern statt. Planungsrechtlich wurden die Bebauungsplanverfahren XXI-25a, XXI-25d und XXI-25e eingeleitet; aktuell werden Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Bei konkreten Bauabsichten gilt: Ist ein Vorhaben nach geltendem Recht zulässig und widerspricht nicht den Zielen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens, besteht ein Genehmigungsanspruch; bei Planungsbedarf sind entsprechende Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Städtebauliches Ziel des Bezirks ist bislang der Erhalt des zentralen Versorgungsbereichs mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur durch Festsetzung eines Kerngebiets nach § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 30. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 19. August 2026. Die inhaltlichen Antworten stammen vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf, der sie in eigener Verantwortung erstellt hat. Genannt werden die Bebauungsplanverfahren XXI-25a, XXI-25d und XXI-25e, die Rechtsgrundlage § 34 BauGB für aktuelle Vorhabenbeurteilung, § 7 BauNVO als Zielsetzung für ein Kerngebiet sowie das Zentrenkonzept des Bezirks von 2013, das derzeit aktualisiert wird.