📄 Verfahrensänderungen bei den schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird das Thema der Verfahrensänderungen bei den schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen behandelt. Es wird erörtert, warum einige Bezirksämter die Untersuchungen von Schulen in feste Dienststellen verlegen und welche rechtlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Berlin, insbesondere in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, sowie die Gesundheitsämter, die für die Durchführung der Untersuchungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, die Gründe für die Verlegung der schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen zu klären und zu erfahren, ob es rechtliche Änderungen gab, die diese Entscheidung beeinflusst haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat hat bestätigt, dass es keine landesweite Vorgabe gibt, die die Durchführung der Untersuchungen an Schulen verbietet. Die Entscheidung über den Untersuchungsort liegt bei den Bezirksämtern und hängt von verschiedenen Faktoren wie hygienischen und ergonomischen Bedingungen ab. Es wurden keine neuen rechtlichen Vorgaben in den letzten drei Jahren festgestellt, die eine Änderung des bisherigen Modells erforderlich machen.