Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Was hat der Senat vor mit dem Theater des Westens? - Sachstand zu Vermietung, Sanierung und Zeitplan

27. August 2026Dokument 19/26816 · WP 19Berlin
Daniela Billig
Theater des WestensGewerbemietvertragGebäudesanierungDenkmalschutzZwischennutzung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Theater des Westens in Berlin, dessen Mietvertrag mit dem aktuellen Betreiber (Stage Entertainment) voraussichtlich zum 31.12.2027 ausläuft. Die Fragestellerin möchte wissen, wie der Senat die künftige Vermietung, die anstehenden Sanierungsarbeiten und den zeitlichen Ablauf plant.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Land Berlin als Eigentümer, der aktuelle Betreiber Stage Entertainment, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH als Verwalterin, die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie potenzielle künftige Mieter des Gebäudes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: das genaue Ende des bestehenden Mietvertrags; die Höhe der aktuellen Mieteinnahmen; den Planungsstand für die Anschlussvermietung inklusive möglicher Zwischenmiete; seit wann das Auslaufen des Vertrags absehbar war; den Zeitplan für die Neuvermietung; Art und Kosten der geplanten Sanierungsmaßnahmen; die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen eines möglichen Leerstands; den baulichen Zustand bei Rückgabe; die Kostenverteilung zwischen Land und künftigem Mieter; das Verfahren und die Kriterien der Neuvermietung; die Anzahl bereits interessierter Unternehmen; ob eine öffentliche Ausschreibung erfolgt; die Grundlage der künftigen Miethöhe; sowie ob Entscheidungen noch vor oder erst nach der Abgeordnetenhauswahl und einem möglichen Regierungswechsel getroffen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, gestützt auf eine Stellungnahme der BIM: Der Mietvertrag läuft voraussichtlich zum 31.12.2027 aus, sofern keine automatische Verlängerung erfolgt. Die Mieteinnahmen seien vertraulich. Die künftige Vermietung soll in einem öffentlichen Verfahren mit Juryauswahl durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben werden; ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. Die Planungen für die Neuvermietung ab 2028 begannen im Mai 2025. Geprüft werden Möglichkeiten der Zwischennutzung sowie eine mögliche Nutzung als interimistische „Baudrehscheibe“ für einen anderen Landesnutzer. Geplante Sanierungsmaßnahmen betreffen Dach, Kälteanlage, Fassade, Fenster, Blendschutz im Spiegelsaal und Brandschutztüren; zudem bestehen sichtbare Feuchteschäden im Untergeschoss. Die Gesamtkosten der Sanierung werden auf mindestens 6 bis 10 Mio. Euro geschätzt, abhängig von Vorgaben der Denkmalpflege. Für das Dach seien bereits Mittel gesichert, weitere Mittel würden aus dem Unterhaltsbudget des Sondervermögens Immobilien Berlin (SILB) eingeplant, nicht aus dem Landeshaushalt – die Mittelbereitstellung sei daher laut Senat von einem Regierungswechsel unabhängig. Sanierungsmaßnahmen an „Dach und Fach“ lägen in Verantwortung des Vermieters Land Berlin, nutzerspezifische Ausbaumaßnahmen würden in der Regel vom Mieter getragen. Die künftige Miethöhe stehe noch nicht fest und hänge von Nutzung und Investitionen ab. Ein Interessenbekundungsverfahren sei noch nicht durchgeführt worden. Laut Senat liege der derzeitige Fokus auf der Zwischenvermietung ab 2028; weiterführende Entscheidungen zur langfristigen Neuvermietung würden nicht kurzfristig getroffen. Bereits eingeleitete Planungsschritte seien laut Senat so angelegt, dass sie im Falle eines Regierungswechsels kontinuierlich fortgeführt werden könnten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Daniela Billig (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, beantwortet von Staatssekretär Alexander Straßmeir für die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Einbeziehung einer Stellungnahme der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Der Senat nennt geschätzte Sanierungskosten von 6 bis 10 Mio. Euro und einen voraussichtlichen Vertragsablauf zum 31.12.2027. Zur Höhe der derzeitigen Mieteinnahmen macht der Senat unter Verweis auf Vertraulichkeit keine Angaben. Mehrere Fragen zu Zeitplan, Miethöhe und Interessentenzahl konnte der Senat zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht beantworten.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26816, Wahlperiode 19, eingereicht 6. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.