📄 Umfang der Enteignungen nach Art. 14 GG in Berlin
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird der Umfang der Enteignungen in Berlin gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes untersucht. Die Abgeordneten fragen nach der Anzahl der Enteignungen, den betroffenen Objekten und den Entschädigungszahlungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer, die durch Enteignungen in Berlin ihre Eigentumsrechte verlieren können, sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den durchgeführten Enteignungen, den Entschädigungszahlungen und der aktuellen Situation bei der Enteignungsbehörde gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Senats gibt an, dass im Zeitraum von 2020 bis 2026 insgesamt 21 Anträge auf Enteignung gestellt wurden. Die Entschädigungen variieren zwischen 1.500 Euro und mehreren Millionen Euro. Aktuell sind 22 Grundstücke in Enteignungsverfahren involviert.