📄 Anwendung des § 31 Aufenthaltsgesetz bei häuslicher Gewalt in Berlin und Umsetzung des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage befasst sich mit der Anwendung des § 31 Aufenthaltsgesetzes in Fällen häuslicher Gewalt in Berlin und der Umsetzung des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind drittstaatsangehörige Ehegattinnen, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Anträge auf eigenständiges Aufenthaltsrecht aufgrund häuslicher Gewalt sowie zur Wirksamkeit der bestehenden Regelungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats betonen, dass statistische Erfassungen nicht erfolgen und dass spezifische Dynamiken häuslicher Gewalt den Zugang zu Unterstützung erschweren. Zudem wird auf die Sensibilisierung von Mitarbeitenden im Landesamt für Einwanderung hingewiesen.