Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Anwendung des § 31 Aufenthaltsgesetz bei häuslicher Gewalt in Berlin und Umsetzung des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention

8. September 2026Dokument 19/26890 · WP 19Berlin
Dr. Bahar Haghanipour, Jian Omar
Aufenthaltsgesetzhäusliche GewaltIstanbul-KonventionLandesaktionsplan
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die schriftliche Anfrage befasst sich mit der Anwendung des § 31 Aufenthaltsgesetzes in Fällen häuslicher Gewalt in Berlin und der Umsetzung des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind drittstaatsangehörige Ehegattinnen, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Anträge auf eigenständiges Aufenthaltsrecht aufgrund häuslicher Gewalt sowie zur Wirksamkeit der bestehenden Regelungen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Senats betonen, dass statistische Erfassungen nicht erfolgen und dass spezifische Dynamiken häuslicher Gewalt den Zugang zu Unterstützung erschweren. Zudem wird auf die Sensibilisierung von Mitarbeitenden im Landesamt für Einwanderung hingewiesen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26890, Wahlperiode 19, eingereicht 18. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.