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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Behinderung der Presse- und Medienfreiheit durch die Polizei Berlin im Umfeld der Wahlkampfveranstaltungen der AfD am Eastgate Marzahn am 31. Juli 2026? – Umgang mit Medienvertretern/Streamern bei Zutritt und Berichterstattung zu Gegenprotestflächen

14. September 2026Dokument 19/26908 · WP 19Berlin
Marc Vallendar
PressefreiheitPolizeiWahlkampfveranstaltungGegenprotest
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Behinderung der Presse- und Medienfreiheit durch die Polizei Berlin im Zusammenhang mit einer Wahlkampfveranstaltung der AfD am 31. Juli 2026. Es wird untersucht, ob Medienvertretern der Zutritt zu Gegenprotestflächen verweigert wurde und wie die Polizei mit Journalisten umgegangen ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Medienvertreter, Journalisten, die AfD sowie Teilnehmer der Gegenversammlung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl und Art der polizeilichen Maßnahmen gegen Medienvertreter sowie zur Gewährleistung der Pressefreiheit aufgeworfen. Zudem wird nach dem Verhältnis zwischen Versammlungsrecht und Medienrechten gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geben an, dass es keine polizeilichen Maßnahmen gegen Medienvertreter bei der Wahlkampfveranstaltung der AfD gab. Bei der Gegenversammlung wurden jedoch Maßnahmen gegen zwei Medienvertreter ergriffen. Ein Medienschutzbereich wurde eingerichtet, um eine adäquate Berichterstattung zu ermöglichen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26908, Wahlperiode 19, eingereicht 19. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.