📄 Verhältnismäßiger Einsatz von Strafbefehlen nach § 95 AufenthG
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird der Einsatz von Strafbefehlen nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) thematisiert. Es wird untersucht, wie viele Verfahren bekannt sind, wie viele Einsprüche eingelegt wurden und welche Kosten entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die beschuldigten Personen, die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Gerichte, die mit den Einsprüchen und Verfahren befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der erlassenen Strafbefehle, der Einsprüche und der Kosten für das Land Berlin aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Anfrage ergab, dass zwischen 2023 und 2025 insgesamt 763 Strafbefehle erlassen wurden. Von diesen wurden 97 Einsprüche eingelegt, was zu 33 Freisprüchen oder Einstellungen führte. Die genauen Kosten für das Land Berlin bei erfolgreichen Einsprüchen sind nicht ermittelbar.