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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Teilvormundschaft als Instrument des Kinderschutzes

15. September 2026Dokument 19/26963 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
TeilvormundschaftKinderschutzErgänzungspflegschaftFamiliengerichtelterliche Sorge
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) befasst sich mit der rechtlichen Regelung der Teilvormundschaft und deren Abgrenzung zu anderen Formen der Sorge. Sie zielt darauf ab, die Voraussetzungen und Verfahren für die Anordnung einer Teilvormundschaft sowie die damit verbundenen Aufgaben und Rechte zu klären.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind minderjährige Personen, deren elterliche Sorge teilweise entzogen wird, sowie die Familiengerichte und Jugendämter in Berlin, die in diesen Verfahren involviert sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur rechtlichen Regelung, zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Teilvormundschaft und zu den Aufgaben der Ergänzungspfleger aufgeworfen. Zudem wird nach den häufigsten Fällen und den Qualifikationsanforderungen für Pfleger gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Senats erläutert, dass der Begriff 'Teilvormundschaft' rechtlich nicht existiert und beschreibt die Ergänzungspflegschaft als relevante Maßnahme. Es werden Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den zuständigen Stellen und den häufigsten Anwendungsbereichen gegeben, sowie Statistiken zu den Pflegschaften in Berlin seit 2021 bereitgestellt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26963, Wahlperiode 19, eingereicht 20. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.