📄 Nicht-Abschiebung von kriminellen Ausreisepflichtigen in Berlin trotz tatsächlicher und rechtlicher Möglichkeit zur Abschiebung
📋 Worum geht es?
Die Schriftliche Anfrage befasst sich mit der Frage, warum in Berlin kriminelle Ausreisepflichtige nicht abgeschoben werden, obwohl dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Der Abgeordnete Gunnar Lindemann fragt nach den Gründen und der Häufigkeit solcher Fälle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausreisepflichtige, insbesondere kriminelle Mitglieder von Großfamilien aus dem Balkanraum, sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Abschiebepraxis in Berlin gestellt, insbesondere zu den Gründen, warum Ausreisepflichtige nicht abgeschoben werden, und zur Häufigkeit solcher Fälle in den letzten zehn Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erklärt, dass es verschiedene Gründe gibt, weshalb Rückführungen nicht vollzogen werden können, darunter gesundheitliche, familiäre oder humanitäre Gründe. Eine statistische Erfassung solcher Fälle erfolgt nicht.