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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Frühzeitige Beteiligung der Bezirke – Rolle der Bezirksverordneten-versammlungen

24. September 2026Dokument 19/27082 · WP 19Berlin
Lilia Usik
Frühzeitige BeteiligungBezirkeBezirksverordnetenversammlungenBeteiligungsverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der schriftlichen Anfrage wird die frühzeitige Beteiligung der Bezirke an Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren thematisiert. Es wird untersucht, welche Rolle die Bezirksverordnetenversammlungen dabei spielen und wie der Senat die Einbindung der Bezirke sicherstellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bezirke Berlins, die Bezirksverordnetenversammlungen sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Definition der frühzeitigen Beteiligung, den einzubeziehenden bezirklichen Stellen und der Rolle der Bezirksverordnetenversammlungen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat definiert die frühzeitige Beteiligung als Möglichkeit für die Bezirke, frühzeitig zu Verwaltungsfragen Stellung zu nehmen. Die Bezirksverordnetenversammlungen haben Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte, die gewahrt werden müssen. Der Senat plant keine einheitlichen Vorgaben zur Einbindung der Bezirksverordnetenversammlungen, sondern verweist auf bestehende Regelungen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/27082, Wahlperiode 19, eingereicht 28. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.