📄 Frühzeitige Beteiligung der Bezirke – Rolle der Bezirksverordneten-versammlungen
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird die frühzeitige Beteiligung der Bezirke an Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren thematisiert. Es wird untersucht, welche Rolle die Bezirksverordnetenversammlungen dabei spielen und wie der Senat die Einbindung der Bezirke sicherstellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bezirke Berlins, die Bezirksverordnetenversammlungen sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Definition der frühzeitigen Beteiligung, den einzubeziehenden bezirklichen Stellen und der Rolle der Bezirksverordnetenversammlungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat definiert die frühzeitige Beteiligung als Möglichkeit für die Bezirke, frühzeitig zu Verwaltungsfragen Stellung zu nehmen. Die Bezirksverordnetenversammlungen haben Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte, die gewahrt werden müssen. Der Senat plant keine einheitlichen Vorgaben zur Einbindung der Bezirksverordnetenversammlungen, sondern verweist auf bestehende Regelungen.