📄 Gemeinnützigkeit und Extremismus: Wie überprüft Berlin die Steuerprivilegien von Vereinen und Organisationen?
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird untersucht, wie die Berliner Finanzverwaltung die Steuerprivilegien von Vereinen und Organisationen überprüft, insbesondere im Hinblick auf extremistische Bestrebungen. Es wird auf die gesetzlichen Grundlagen und Verfahren eingegangen, die sicherstellen sollen, dass keine steuerlichen Vorteile an Organisationen gewährt werden, die verfassungsfeindliche Aktivitäten fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind steuerbegünstigte Körperschaften in Berlin, insbesondere solche, die in Verfassungsschutzberichten als extremistisch eingestuft werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Häufigkeit und den Verfahren der Überprüfung von steuerbegünstigten Körperschaften, zur Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Verfassungsschutz sowie zu den Konsequenzen bei Feststellung von Extremismus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats erläutern, dass die Überprüfung der Gemeinnützigkeit alle drei Jahre erfolgt, es jedoch auch anlassbezogene Prüfungen gibt. Es wird betont, dass die Finanzämter Informationen aus Verfassungsschutzberichten auswerten und dass die Verfahren als ausreichend erachtet werden.