📄 Volksbad II – Verfassungsrechtliche Grenzen ethnisch differenzierender Zugangsbeschränkungen und Reichweite des § 5 Abs. 2 LADG
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird die rechtliche Zulässigkeit von Zugangsbeschränkungen zu einer Kunstaktion, die ethnische Kriterien berücksichtigt, hinterfragt. Der Abgeordnete Frank-Christian Hansel möchte wissen, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage solche Maßnahmen basieren können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe von Zugangsbeschränkungen betroffen sein könnten, sowie die Volksbühne als Veranstalter der Kunstaktion.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden spezifische Fragen zur verfassungsrechtlichen Grundlage von Zugangsbeschränkungen sowie zur Rechtfertigung solcher Maßnahmen gemäß dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Senats verweist auf die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Prüfung und erklärt, dass es keine bekannten Entscheidungen gibt, die die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 2 LADG in ähnlichen Fällen bestätigen. Der Senat betont die hohen Anforderungen an die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen.