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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Stolpersteine im Kampf gegen Kinderarmut: Bildung- und Teilhabeleistungen (BuT) erreicht viele Berliner Kinder nicht

13. Oktober 2026Dokument 19/27183 · WP 19Berlin
Lars Düsterhöft
KinderarmutBildungs- und TeilhabepaketBerlinpassJobcenterSchulausflüge
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt, ob arme Familien in Berlin ausreichend über die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) informiert werden, etwa über kostenlose Schulausflüge, Lernförderung und den Berlinpass-BuT. Hintergrund ist laut Fragesteller, dass viele berechtigte Familien diese Leistungen nicht oder nur verspätet in Anspruch nehmen können, weil Informationen fehlen oder der Berlinpass-BuT zu spät ausgestellt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Armutsbetroffene Familien mit Kindern in Berlin, Schulen und deren Lehrkräfte, die Berliner Jobcenter, die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und die BuT-Beratungsstelle Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Sieht der Senat Bedarf an zusätzlicher Information durch Schulen? Ist dem Senat bekannt, dass Eltern das Verfahren für kostenlose Schulausflüge und ergänzende Lernförderung nicht kennen? Wer ist an Schulen konkret für die Information der Eltern zuständig? Reichen Eltern mangels Information Belege fälschlich beim Jobcenter statt bei der Schule ein? Plant der Senat den Versand eines kurzen, verständlichen Infoblatts zusammen mit dem Leistungsbescheid? Wie viel Geld spart der Senat durch Nichtinanspruchnahme? Soll der Berlinpass-BuT künftig direkt mit dem Leistungsbescheid verschickt werden? Warum erhalten viele Familien den Berlinpass erst Wochen nach Bewilligung, und welche Nachteile entstehen dadurch für Kinder?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass seit 2024 zusammen mit der BuT-Beratungsstelle Berlin ein zweiseitiges, mehrsprachiges Infoblatt entwickelt wurde, das den Bewilligungsbescheiden automatisiert beigefügt wird, und dass seit Oktober 2024 Beratungen direkt an Schulen sowie Schulungen für Schulpersonal angeboten werden. Die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen im Rechtskreis SGB II stieg von 57,55 % (2020) auf 74,44 % (2025). Zur Lernförderung wurde zu Schuljahresbeginn 2026/2027 eine Handreichung für Schulleitungen und Lehrkräfte veröffentlicht. Laut Senat liegt die Information der Eltern in Schulen in deren organisatorischer Eigenverantwortung; zuständig sind meist Klassenleitungen. Der BuT-Beratungsstelle Berlin seien nur einzelne, kein flächendeckendes Problem bei Kommunikationsproblemen zwischen Jobcenter und Schule sowie bei Verzögerungen bei der Ausstellung des Berlinpass-BuT bekannt. Eine Bezifferung nicht abgerufener Leistungen sei laut Senat nicht möglich. Bei verspäteter Ausstellung des Berlinpass-BuT können Familien laut Senat verauslagte Beträge nach § 30 SGB II bzw. § 34b SGB XII von der zuständigen Leistungsstelle erstattet bekommen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) am 10. September 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 7. Oktober 2026. Der Senat nennt als Datenbasis einen Anstieg der BuT-Inanspruchnahme im Rechtskreis SGB II von 57,55 % (2020) auf 74,44 % (2025) sowie gesetzliche Erstattungsregelungen nach § 30 SGB II und § 34b SGB XII. Die vom Fragesteller behauptete Kritik der BuT-Beratungsstelle Berlin, wonach Berlinpässe flächendeckend bis zu vier Wochen oder länger verspätet ankämen, wird vom Senat ausdrücklich zurückgewiesen; er verweist darauf, dass der BuT-Beratungsstelle Berlin lediglich einzelne Fälle, aber kein flächendeckendes Problem bekannt seien.

Quelle: Berlin, Dokument 19/27183, Wahlperiode 19, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.