📄 Zahlungsverzug öffentlicher Auftraggeber II – soziale Beförderungsleistungen in den Berliner Bezirken
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Verzögerungen bei der Bearbeitung und Bezahlung von Rechnungen privater Fahrdienste, die in den Berliner Bezirken soziale Beförderungsleistungen erbringen – etwa die Schülerbeförderung, die Beförderung von Kindern zu Kindertagesstätten und die Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Anlass ist laut den Fragestellern der Fall eines Berliner Fahrdienstes, der von Zahlungsverzögerungen von 60 bis 90 Tagen berichtet habe und sich inzwischen in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befinde. Die Fragesteller knüpfen an eine frühere Anfrage (19/15002) aus dem Jahr 2023 an, in der der Senat mitgeteilt hatte, Zahlungsverzüge würden nicht systematisch erfasst.
👥 Wer ist betroffen?
Private Leistungserbringer sozialer Beförderungsdienste (Fahrdienste), die Berliner Bezirksämter und ihre Jugend- bzw. Fachämter sowie leistungsberechtigte Personen wie Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Kinder in Kindertagesstätten und Menschen mit Behinderungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: ob inzwischen eine systematische Erfassung verspäteter Zahlungen erfolgt; wie viele Rechnungen in den Bereichen Schülerbeförderung, Kita-Beförderung und Beförderung von Menschen mit Behinderungen 2023–2026 bearbeitet wurden und mit welchem Gesamtwert; wie viele davon erst nach mehr als 30, 60 bzw. 90 Tagen bezahlt wurden; wie lange die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zur Kostenübernahme bzw. Zahlungsanweisung ist; welche Regelungen bei noch nicht abgeschlossener Kostenübernahme gelten; wie Vorfinanzierungsrisiken für Leistungserbringer vermieden werden; welche Vertretungsregelungen bei Personalausfall bestehen; welche Controlling- und Eskalationsmechanismen es gibt; unter welchen Voraussetzungen Abschlagszahlungen möglich sind; wie viel Verzugszinsen und Mahngebühren die Bezirke seit 2023 gezahlt haben; ob dem Senat Fälle von Liquiditätsschwierigkeiten bei Leistungserbringern bekannt sind; welche Maßnahmen der Senat seit 2023 ergriffen hat; und ob berlinweit einheitliche Mindeststandards für Bearbeitungsfristen, Vertretungsregelungen, Rechnungsüberwachung, Eskalation und technische Nachverfolgung geschaffen werden könnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass weiterhin keine systematische technische Erfassung oder statistische Auswertung verspäteter Zahlungen erfolgt, da Auftragsvergabe und Zahlungsfreigabe dezentral bei den einzelnen Bezirksämtern liegen und keine zentrale Datenbank existiert. Die Daten zu Frage 2 und 3 wurden von den Bezirken per Einzelauswertung zusammengestellt (Anlage 1): Beispielhaft bearbeitete Mitte für Schulwegbeförderung von Schülern mit Behinderung 2023 156 Rechnungen (846.102,30 Euro), 2024 187 Rechnungen (949.978,91 Euro), 2025 163 Rechnungen (2.648.832,11 Euro) und 2026 bislang 127 Rechnungen (1.856.258,67 Euro); in Mitte wurden 2025 46 Rechnungen erst nach über 30 Tagen, 33 nach über 60 Tagen und 43 nach über 90 Tagen bezahlt, 2026 bislang 29/3/7. Friedrichshain-Kreuzberg bearbeitete 2023 ca. 450 Rechnungen (1.156.351 Euro), 2024 ca. 380 (1.516.635 Euro), 2025 ca. 370 (1.364.511 Euro), 2026 bislang ca. 180 (2.245.118 Euro) und gibt an, Rechnungen des Jugendamtes würden in der Regel innerhalb von 10–15 Werktagen, sonstige Beförderungsleistungen meist innerhalb einer Woche begleichen. Pankow nennt für Schülerbeförderung (Schulschwimmen) 1085 (2024), 370 (2025) und 122 (2026) Rechnungen sowie für Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderungen 215 (2024), 318 (2025) und 189 (2026) Rechnungen; 2024 seien wegen höherer Preise nach einer Ausschreibung etwa 10 Rechnungen erst innerhalb von 60 Tagen bezahlt worden. Zu den Fragen 4 bis 11 verweist der Senat auf weitere, im vorliegenden Textausschnitt nicht enthaltene Anlagen der Bezirke. Zu Frage 6 erläutert der Senat, dass bei Beförderungen nach SGB IX oder § 35a SGB VIII der Leistungsbescheid ein Rechtsverhältnis zwischen Träger der Eingliederungshilfe und Fahrdienst begründet und die bezirklichen Jugendämter gemäß § 53 AG KJHG für rechtzeitige Bescheidung und Vermeidung von Vorfinanzierungsrisiken zuständig sind. Zu Frage 12 und 13 erklärt der Senat, dass zentrale Infrastrukturmaßnahmen wie eine zentrale Datenbank nicht initiiert wurden und derzeit keine verbindlichen, berlinweit einheitlichen Mindeststandards für Bearbeitungsfristen, Vertretungsregelungen oder technische Nachverfolgung bestehen, da Bewirtschaftung und Prüfung dezentral nach VvB, LHO und VV-Haushaltswirtschaft erfolgen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Dr. Kristin Brinker) und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantwortet; die Antwort liegt vollständig vor. Die Fragesteller verweisen auf ihre frühere Schriftliche Anfrage 19/15002 vom 1. März 2023 zum gleichen Themenkomplex. Laut den Fragestellern berichtet ein namentlich nicht genannter Berliner Fahrdienst von Zahlungsverzögerungen von 60 bis 90 Tagen und befinde sich inzwischen in einem vorläufigen Insolvenzverfahren; ob Zahlungsverzögerungen öffentlicher Stellen dafür ursächlich waren, ist laut Senat nicht geklärt. Der Senat bestätigt, dass keine zentrale, bezirksübergreifende Erfassung von Zahlungsverzügen existiert und verweist auf § 18 Abs. 2 LOG BE sowie auf die dezentrale Zuständigkeit der Bezirksämter für Auftragsvergabe und Zahlungsfreigabe. Konkrete Zahlen zu Rechnungsmengen, Gesamtwerten und Zahlungsfristen liegen nur für einzelne Bezirke (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow) und nicht für alle Bezirke oder Leistungsbereiche vollständig vor, da laut Senat entsprechende Daten teils nicht statistisch erhoben werden.