📄 Einsatz der Software Clama an Berliner Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den Einsatz der Software Clama an Berliner Schulen. Die Fragestellerin möchte wissen, an welchen Schulen die Software eingesetzt wird, auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage dies geschieht und ob eine Ausweitung geplant ist.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Schulen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Personalvertretungen an Schulen sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, an welchen Schulen die Software Clama eingesetzt wird und zu welchem Zweck, auf welcher datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage der Einsatz erfolgt, ob die Nutzung mit dem Schulgesetz und der Schuldatenverordnung vereinbar ist, ob vorab eine datenschutzrechtliche Prüfung durch die Schulen oder die Senatsbildungsverwaltung erfolgte, ob die zuständigen Personalvertretungen beteiligt wurden, und wie der Senat den Einsatz bewertet sowie ob eine Ausweitung auf weitere Schulstandorte, ggf. im Rahmen des Startchancenprogramms, geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass ihr zum Einsatz der Software Clama an Berliner Schulen und zu einer datenschutzrechtlichen Prüfung oder Beteiligung der Personalvertretungen keine Informationen vorliegen. Schulen entscheiden im Rahmen ihrer schulgesetzlich verankerten Eigenverantwortlichkeit selbst über den Einsatz von Software, die nicht von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellt wird; die Verantwortung für Datenschutz und Personalratsbeteiligung liegt damit bei der jeweiligen Schule. Im Rahmen der Säule II des Startchancen-Programms steht teilnehmenden Schulen ein Chancenbudget zur Verfügung, aus dessen freiem Teil ab dem Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich Software-Lösungen finanziert werden können, sofern die Fördervoraussetzungen eingehalten werden; die Entscheidung über Clama und dessen Finanzierung obliegt der jeweiligen Schule. Eine Implementierung oder Ausweitung von Clama aus dem zentralen Chancenbudget der Säule II ist laut Senat nicht vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Franziska Brychcy (Die Linke) eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (Antwort vom 5. Oktober 2026). Der Senat gibt an, keine Informationen zum konkreten Einsatz, zur datenschutzrechtlichen Prüfung oder zur Personalratsbeteiligung zu haben, da die Verantwortung bei den einzelnen Schulen liegt. Der Senat nennt, dass ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem freien Teil des Chancenbudgets der Säule II des Startchancen-Programms Software-Lösungen finanziert werden können, und dass eine zentrale Implementierung oder Ausweitung von Clama nicht vorgesehen ist.