📄 Zukunft des Elsterwerdaer Platzes in Biesdorf
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Elsterwerdaer Platzes in Berlin-Biesdorf. Behandelt werden unter anderem der Bebauungsplan XXI-31b, unbebaute Grundstücke, die Buswendeschleife, das Biesdorf-Center sowie die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs und das dort ansässige Bürgeramt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner und Gewerbetreibenden am Elsterwerdaer Platz in Berlin-Biesdorf, der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die BVG, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie das Bürgeramt Biesdorf-Center.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird nach bestehenden Planungen für den Elsterwerdaer Platz, den Eigentumsverhältnissen unbebauter Flächen, zulässigen Nutzungen nach Bebauungsplan XXI-31b, Möglichkeiten zur Entwicklung der Brachflächen, dem Zustand des Biesdorf-Centers, dem Entsiegelungspotenzial des Platzes, der Zukunft der Buswendeschleife, der fußläufigen Erreichbarkeit des U-Bahnhofs, einem möglichen Fuß- und Radverkehrstunnel sowie den Mietkosten und der Zukunft des Bürgeramtsstandorts.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats, gestützt auf eine Stellungnahme des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, gibt es außer der Fertigstellung eines Grundschulneubaus und der geplanten Elektrifizierung der Buswendeschleife durch die BVG keine weiteren Planungen für den Elsterwerdaer Platz; Grundlage bleibt der seit 2006 festgesetzte Bebauungsplan XXI-31b. Die unbebaute Fläche MK 2 (ca. 4.470 m²) ist in Privateigentum, die Fläche GEe an der Haltoner Straße gehört dem Land Berlin und wird für die neue Grundschule genutzt. Zur MK-2-Fläche laufen laut Bezirk Gespräche mit dem Eigentümer. Seit 2021 wurden beim Senat keine Bauanträge für diese Flächen eingereicht. Das Biesdorf-Center wird vom Bezirk als stabilisiertes Nahversorgungszentrum mit Ankermietern wie Kaufland, Bio Company und TK Maxx beschrieben, mit reduziertem Leerstand und Nachbarschaftsformaten wie „Nachbarschaf(f)t Zukunft“; da es sich um Privateigentum handelt, gebe es kein eigenes Bezirkskonzept. Eine Entsiegelung des Platzes sei laut Bezirk kaum möglich, da der Platz größtenteils mit einer Tiefgarage unterbaut sei und hoher Leitungsbestand bestehe; Studien dazu fehlten. Für den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs werden Aufzugsstandorte und ein möglicher neuer Fußgängertunnel durch den Bahndamm geprüft, eine Vorzugsvariante liegt noch nicht vor; der Senat sieht sich beim Fuß- und Radtunnel nicht eingebunden. Zu den Mietkosten des Bürgeramts Elsterwerdaer Platz 3 verweist die Antwort auf eine Anlage mit Mietdaten seit 2007 (Vertragslaufzeit bis 31.12.2029), zuletzt (Stand 01.01.2026) 12.451,01 Euro Nettokaltmiete plus Betriebskosten pro Monat (149.412,12 Euro pro Jahr). Der Bezirk bewertet den Bürgeramtsstandort als unverzichtbar, da er der einzige im Siedlungsgebiet sei.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und stützt sich wesentlich auf eine Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf. Rechtsgrundlage für die Flächen ist der am 15.07.2006 verkündete Bebauungsplan XXI-31b. Die Bewertung von Biesdorf-Center, Entsiegelungspotenzial und Bürgeramtsstandort erfolgt laut Senat jeweils durch den Bezirk, nicht durch den Senat selbst. Konkrete Zahlen zu Mietkosten des Bürgeramts Elsterwerdaer Platz 3 sind in einer Anlage zur Antwort aufgeführt.