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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Bauvorhaben an der Dingolfinger Straße in Biesdorf

14. Oktober 2026Dokument 19/27203 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
NahversorgungEinzelhandelBebauungsplanBaugenehmigungGewerbegebiet
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Einzelhandelsmarkt an der Dingolfinger Straße in Biesdorf (Bezirk Marzahn-Hellersdorf) und fragt nach den Eigentumsverhältnissen, möglichen Plänen zur Schließung bzw. Neubebauung des Grundstücks sowie nach der künftigen Nahversorgungssituation im Quartier. Die Antwort basiert auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, da der Senat für den Sachverhalt nicht aus eigener Zuständigkeit zuständig ist.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Dingolfinger Straße in Biesdorf, insbesondere der Paradiessiedlung; der Bezirk Marzahn-Hellersdorf; die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks Dingolfinger Straße 1.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wem Grundstück und Gebäude des Einzelhandelsmarktes gehören; ob dem Bezirksamt Pläne zur Standortentwicklung bekannt sind; ob eine Schließung des Marktes geplant ist und mit welcher Begründung; ob Anwohner*innen informiert wurden; ob eine Bauvoranfrage, ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung vorliegen; ob im Falle einer Neubebauung weiterhin Einzelhandel zur Nahversorgung vorgesehen ist; wie das Bezirksamt die Nahversorgungssituation bewertet; und welche Möglichkeiten es sieht, die wohnortnahe Versorgung dauerhaft zu sichern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf handelt es sich bei dem Grundstück um Privateigentum; dem Bezirksamt liegen keine Kenntnisse über konkrete Entwicklungspläne der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vor, auch kein konkreter Schließungszeitpunkt. Ob Anwohner*innen informiert wurden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt; eine solche Information könne nur durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer selbst erfolgen. Für das Grundstück Dingolfinger Straße 1 liegen derzeit keine Bauvoranfragen, Bauanträge oder Baugenehmigungen vor. Maßgeblich ist der rechtskräftige Bebauungsplan XXI-30a (verkündet am 24.03.2006, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 279), der für den Bereich ein Gewerbegebiet festsetzt, in dem nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören; Tankstellen sind ausgeschlossen, Lagerbetriebe nur ausnahmsweise zulässig. Konkrete Planungen für Neubebauung oder künftige Einzelhandelsnutzung liegen dem Bezirksamt nicht vor. Das Bezirksamt führt aus, dass die Versorgung der Bevölkerung auch im Falle einer Marktschließung grundsätzlich gesichert bliebe, sich die fußläufige Nahversorgung im Quartier aber spürbar verschlechtern würde. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bezirksamts zur Ansiedlung oder zum Erhalt von Lebensmittelmärkten auf privaten Grundstücken seien rechtlich und wirtschaftlich stark begrenzt; eine Nahversorgung sei grundsätzlich in etwa 750 m Entfernung im Stadtteilzentrum am Elsterwerdaer Platz gegeben.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 17.09.2026 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22.09.2026); die Antwort datiert vom 08.10.2026 und liegt vor. Der Senat verweist für die Beantwortung auf eine Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, da er für den Sachverhalt nicht aus eigener Zuständigkeit zuständig ist. Rechtsgrundlage für die bauliche Nutzung ist der rechtskräftige Bebauungsplan XXI-30a, verkündet am 24.03.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 279. Für das Grundstück Dingolfinger Straße 1 liegen laut Bezirksamt keine Bauvoranfragen, Bauanträge oder Baugenehmigungen vor.

Quelle: Berlin, Dokument 19/27203, Wahlperiode 19, eingereicht 17. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.