📄 Heilpädagogische Gruppen in Berliner Kitas
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft heilpädagogische Gruppen (HPG) in Berliner Kindertagesstätten, also Betreuungsangebote für Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung. Die Fragestellerin wollte wissen, wie der Senat die konzeptionelle Ausrichtung dieser Gruppen bewertet, wie Qualität gesichert und Übergänge in inklusive Gruppen organisiert werden und wie die Finanzierung künftig gesichert werden soll.
👥 Wer ist betroffen?
Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung und ihre Familien, Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen, insbesondere der Paritätische Wohlfahrtsverband, sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem, wie der Senat die konzeptionelle Positionierung der HPG bewertet, ob eine verbindliche Ziel- und Auftragsdefinition geplant ist, wie die Unterauslastung einzelner Gruppen trotz steigender Bedarfszahlen erklärt wird, welche Schritte zu einem einheitlichen Evaluations- und Qualitätssicherungssystem unternommen werden, wie Übergänge in inklusive Gruppen abgesichert werden sollen, ob Träger stärker in Netzwerkstrukturen eingebunden werden sollen, ob eine zentrale Fachaufsichtsstelle geplant ist, wie die Finanzierung unabhängig von befristeten Programmen gesichert werden soll, welche Rückmeldungen aus der Praxis vorliegen und ob der Personalschlüssel überprüft werden soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die HPG sich am gesetzlichen Teilhabeanspruch orientieren (KitaFöG, VOKitaFöG) und durch die Rahmenvereinbarung HpG sowie das Berliner Bildungsprogramm bereits einen verbindlichen Rahmen hätten; eine zusätzliche Ziel- und Auftragsdefinition sei nicht vorgesehen. Seit 2020 wurde das Platzangebot mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes auf 150 Plätze ausgebaut, wobei neue Kapazitäten nicht sofort vollständig belegt werden könnten. Qualitätssicherung erfolgt über die QVTAG mit fünfjährigem externem Evaluationsturnus; eine eigenständige Evaluation nur für HPG ist nicht vorgesehen. Übergänge werden über den individuellen Berliner Teilhabe- und Förderplan (BTF) gestaltet, mit einer Rückkehroption von bis zu zwei Monaten bei nicht kindgerechtem Wechsel. Eine zentrale Fachaufsicht ist nicht geplant; die Steuerung bleibt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der kindbezogene Personalzuschlag wurde laut KiQuTG von 0,360 VZÄ (Stand 31.12.2018) gestaffelt bis 2022 auf 0,6 VZÄ angehoben; dem Senat lägen bisher keine Rückmeldungen zu Nachbesserungsbedarf vor. Seit Januar 2026 laufe ein gemeinsamer Überprüfungs- und Weiterentwicklungsprozess von Paritätischem Wohlfahrtsverband und Senatsverwaltung. Es ist vorgesehen, den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Berlin Süd-West und den VKMK als weitere Vertragspartner in die RV HpG aufzunehmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordnete Regina Kittler) eingereicht und am 8. Oktober 2026 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (in Vertretung: Falko Liecke) beantwortet. Die Antwort verweist auf Drucksache 19/26711 (Tabelle 3) zur Auslastung der Gruppen sowie auf das KiQuTG und die Rahmenvereinbarung HpG (gültig seit 1. Januar 2019, vormals RV sbG). Genannte Zahlen: Gesamtplatzangebot von 150 Plätzen, Personalzuschlag gestaffelt von 0,360 VZÄ (Stand 31.12.2018) auf 0,6 VZÄ (bis 2022), Rückkehrfrist von bis zu zwei Monaten bei Übergängen, fünfjähriger Evaluationsturnus nach QVTAG. Der Senat gibt an, dass ihm derzeit keine systematisch erhobenen Rückmeldungen oder Bedarfsanalysen aus der Praxis speziell zur Steuerung und Zielklarheit der HPG vorliegen.