📄 Suizide und assistierte Suizide in Berlin: Überarbeitung der Leichenschauscheine und Sicherheit an Suizid-Hotspots
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten Catrin Wahlen (Grüne) befasst sich mit Suiziden und assistierten Suiziden in Berlin. Im Mittelpunkt stehen die Überarbeitung des Leichenschauscheins, die Erfassung von Orten, an denen Suizide besonders häufig vorkommen, sowie Möglichkeiten der Suizidprävention.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärztinnen und Ärzte, die Leichenschauscheine ausstellen, die Gesundheitsämter und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, sowie Menschen in suizidalen Krisen, insbesondere ältere Menschen über 60 Jahre.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich u.a.: Wann wurde der Leichenschauschein zuletzt überarbeitet und wann erfolgt die nächste Überarbeitung? Nach welchen Kriterien wird über eine Überarbeitung entschieden und welche Rückmeldungen erhält der Senat dazu? An welchen Orten werden am häufigsten Suizide begangen und wie könnte ein systematischer Überblick über Suizid-Hotspots gewonnen werden? Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Zugang zu solchen Orten zu erschweren? Wie kann die Suizidprävention verbessert werden und könnte die Kategorie „assistierter Suizid“ im Leichenschauschein eingeführt werden? Wie hoch ist die Dunkelziffer bei Suiziden, und welche Zahlen liegen zur Altersverteilung vor? Welche Strategie verfolgt der Senat zur Verhinderung von Suiziden bei über 60-Jährigen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Leichenschauschein zuletzt durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 12. Januar 2016 geändert wurde (Ergänzung um das Geschlechtsfeld „unbestimmt“ sowie Felder zum Todeszeitraum). Eine vierte Änderungsverordnung ist laut Senat bereits in Arbeit. Die Überarbeitung erfolge nach den Kriterien Korrekturbedarfe, Dringlichkeit und Ressourcen; der Senat erhalte nur vereinzelt Rückmeldungen, vorwiegend über das Zentralarchiv für Leichenschauscheine beim Gesundheitsamt Reinickendorf; ein explizites Monitoring bestehe nicht. Zum konkreten Sterbeort lägen dem Senat keine Kenntnisse vor, die Todesursachenstatistik erfasse nur eine grobe Ortskategorie (am häufigsten „nicht näher bezeichneter Ort des Ereignisses“); der Senat sieht keine Möglichkeit, Suizid-Hotspots über den Leichenschauschein systematisch zu erfassen, da Suizide laut Senat „multikausal“ und „nicht ortsgebunden“ seien. Zu Zugangserschwerungen an Suizid-Orten lägen dem Senat keine Informationen vor. Die Einführung der Kategorie „assistierter Suizid“ im Leichenschauschein sei grundsätzlich möglich und werde im Rahmen der laufenden Novellierung geprüft; der Senat plant den Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens bis spätestens Mitte 2027. Zur Dunkelziffer bei Suiziden lägen keine Schätzungen vor. Zur Altersverteilung verweist der Senat auf die Antwort zu einer früheren Anfrage (S19/24953); aktuellste Daten der Todesursachenstatistik stammen aus dem Jahr 2024. Zur Suizidprävention bei über 60-Jährigen nennt der Senat u.a. den Berliner Krisendienst (durchgehend erreichbar), die Telefonseelsorge, das Netzwerk Suizidprävention, präventive Berliner Hausbesuche für Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren in jedem Bezirk sowie Angebote von Silbernetz.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegt vor (Antwort vom 8. Oktober 2026, in Vertretung unterzeichnet von Ellen Haußdörfer). Der Senat verweist mehrfach auf eine frühere Schriftliche Anfrage (S19/24953 vom 19. Januar 2026). Als Frist nennt der Senat den geplanten Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens zur möglichen Einführung der Kategorie „assistierter Suizid“ bis spätestens Mitte 2027. Der Senat gibt an, dass zu mehreren Fragen (Dunkelziffer, genauer Sterbeort, Zahl assistierter Suizide, Möglichkeiten zur Zugangserschränkung an Suizid-Orten) keine Daten oder Informationen vorliegen.