📄 Tankrabatt auf Kosten Berlins?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe (Tankrabatt) von Oktober bis Dezember 2026, an deren Finanzierung sich die Länder diesmal über einen Umsatzsteuerfestbetrag beteiligen sollen. Die Fragesteller wollten wissen, welche finanziellen Belastungen daraus für Berlin entstehen und wie sich die Entlastungswirkung auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen verteilt.
👥 Wer ist betroffen?
Das Land Berlin als Haushaltsträger, Berliner Bürgerinnen und Bürger je nach Pkw-Besitz, Einkommen und Fahrleistung, sowie ÖPNV-Nutzende ohne eigenen Pkw.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: mit welchen Mindereinnahmen Berlin durch die Länderbeteiligung am Tankrabatt rechnen muss und wie sich der bundesstaatliche Finanzkraftausgleich auswirkt; welcher Anteil der bundesweiten Länderbelastung auf Berlin entfällt; in welcher Höhe Berlin bereits am Tankrabatt von Mai bis Juni 2026 beteiligt war; welche Gründe für die neue Länderbeteiligung bekannt sind; wie sich die Entlastungswirkung nach Einkommen, Pkw-Besitz und Fahrleistung verteilt; welche Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen vorliegen; und welche Maßnahmen der Senat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Auto plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Energiesteuersenkung von Oktober bis Dezember 2026 bundesweit zu Steuermindereinnahmen von 2.108 Mio. € (2026) und 377 Mio. € (2027) führt. Die hälftige Länderbeteiligung erfolgt über Umsatzsteuerfestbeträge von insgesamt 1.250 Mio. € (zwei Tranchen à 625 Mio. € in 2026 und 2027), verteilt nach Einwohneranteil. Berlins Anteil (4,44% Einwohneranteil) beträgt rd. 56 Mio. € insgesamt bzw. jeweils 28 Mio. € in 2026 und 2027; zusätzliche einstellige Millionenbeträge pro Jahr im späteren Finanzkraftausgleich sind laut Senat möglich, aber derzeit nicht exakt quantifizierbar. Der Tankrabatt von Mai bis Juni 2026 wurde laut Senat ausschließlich vom Bund finanziert. Laut Senat ist die Länderbeteiligung Ergebnis einer politischen Einigung zwischen Bund und Ländern über ein gemeinsames Entlastungspaket. Zu Verteilungswirkungen verweist der Senat auf eine RWTH-Aachen-Studie, wonach die Entlastungswirkung mit steigendem Einkommen zunimmt, sowie auf eine DIW-Studie mit geschätzten monatlichen Entlastungen: Haushalte ohne Pkw 0 €, Durchschnitts-Pkw 27 €, Pendler mit kleinem Fahrzeug 57 €, Vielfahrende mit großem Fahrzeug 128 €. Zu Umweltauswirkungen des Tankrabatts liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Als Entlastung für Menschen ohne Pkw verweist der Senat auf das bestehende Deutschlandticket (63 €/Monat) und das kostenlose Schülerticket Berlin AB; eigene zusätzliche Maßnahmen kündigt der Senat nicht an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Stefan Taschner und Oda Hassepaß eingereicht. Eine Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen liegt vor (datiert 7. Oktober 2026, unterzeichnet von Tanja Mildenberger in Vertretung). Der Senat nennt konkrete Zahlen: bundesweite Steuermindereinnahmen von 2.108 Mio. € (2026) und 377 Mio. € (2027), Länderbeteiligung von 1.250 Mio. € gesamt, Berliner Anteil von rd. 56 Mio. € (4,44% Einwohneranteil). Der Senat verweist auf das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (Bundestags- und Bundesratsbeschlüsse vom 25.9.2026) als Rechtsgrundlage sowie auf Studien der RWTH Aachen und des DIW als Quellen zu Verteilungswirkungen.