📄 Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe und Feststellung von Pflegebedarfen behinderter Geflüchteter im LFU
📋 Worum geht es?
Die Schriftliche Anfrage thematisiert die Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe und die Feststellung von Pflegebedarfen für behinderte Geflüchtete im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LFU). Die Fragesteller erkundigen sich nach der personellen Situation und den Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitung dieser Anträge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind behinderte Geflüchtete, die auf Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen angewiesen sind, sowie die Mitarbeitenden im LFU, die für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Verbesserung der personellen Situation im LFU, den Maßnahmen zur Optimierung der Antragsbearbeitung und der Gutachtersituation sowie nach der Dauer der Antragsbearbeitung und den Hilfen für Betroffene bei langen Verfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung berichtet von bereits eingeleiteten Maßnahmen zur personellen Verstärkung und Optimierung der Abläufe im LFU. Aktuell sind drei Mitarbeitende im Einsatz, und es sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Bearbeitung von Anträgen vorgesehen. Die Dauer der Antragsbearbeitung variiert je nach Einzelfall, und in akuten Fällen wird eine unverzügliche Begutachtung veranlasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Katina Schubert und Niklas Schrader von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Senatsverwaltung hat auf die Anfrage am 13. Oktober 2026 geantwortet. Die Anzahl der Untätigkeitsklagen im LFU hat von 21 im Jahr 2023 auf 29 im Jahr 2026 zugenommen.