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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Regelungen des Deutschlandsemestertickets (II)

20. Oktober 2026Dokument 19/27215 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg, Tobias Schulze
DeutschlandsemesterticketHochschulenChipkarteS-BahnStudierende
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze befasst sich mit den Regelungen des Deutschlandsemestertickets an Berliner Hochschulen. Es werden Informationen zu den Ausgabeformen, insbesondere zur Chipkarte, und den betroffenen Studierenden erfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Studierenden an den Berliner Hochschulen, die das Deutschlandsemesterticket nutzen möchten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den Hochschulen, die das Deutschlandsemesterticket anbieten, den Verfahren zur Beantragung von Chipkarten, den Berechtigungen der Studierenden sowie den vertraglichen Regelungen zur Ausgabe von Chipkarten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Senatsverwaltung geben an, dass 30 Hochschulen das Deutschlandsemesterticket anbieten und dass die Ausgabe in der Regel als digitales Ticket erfolgt. Die S-Bahn Berlin hat keine statistischen Daten zur Anzahl der berechtigten Studierenden je Hochschule. Die Chipkartenregelung wird als sachgerecht erachtet, jedoch gibt es keine vertraglichen Obergrenzen, die ohne Zustimmung der Vertragspartner veröffentlicht werden können.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat auf die Fragen geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Chipkartenregelung als dauerhaft und nicht befristet angesehen wird.

Quelle: Berlin, Dokument 19/27215, Wahlperiode 19, eingereicht 28. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.