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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Aktueller Sachstand beim Geschützten Marktsegment

20. Oktober 2026Dokument 19/27217 · WP 19Berlin
Taylan Kurt
Geschützter MarktWohnraumM-ScheinWohnungslosigkeitZugangskriterien
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die schriftliche Anfrage behandelt den aktuellen Stand des Geschützten Marktsegments in Berlin, insbesondere die Kriterien für den Zugang zu Wohnraum und die Regelungen für die Bezirke. Es wird gefragt, warum es keine einheitlichen Vorgaben gibt und welche Maßnahmen geplant sind, um dies zu ändern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die auf Wohnraum im Geschützten Marktsegment angewiesen sind, sowie die Bezirksämter, die für die Vergabe von Wohnraum zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, warum es keine einheitlichen Vorgaben für die Bezirksämter gibt, welche Personen für Wohnraum vorgeschlagen werden und wann der Senat plant, dies zu ändern. Zudem wird nach den Kriterien für den Zugang zum M-Schein und den Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Senatsverwaltung geben an, dass die Bezirke unterschiedliche Kriterien anwenden und dass der Senat die Bezirke um Stellungnahme gebeten hat. Es wird erläutert, dass die Regelungen zur drohenden Wohnungslosigkeit und zur Nachweisführung der Bemühungen um Wohnraum variieren und von den Bezirken unterschiedlich gehandhabt werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Taylan Kurt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Die Antworten der Senatsverwaltung beziehen sich auf die unterschiedlichen Praktiken der Bezirke und deren Kriterien für den Zugang zum Geschützten Marktsegment. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, um die Beantwortung der Fragen zu untermauern.

Quelle: Berlin, Dokument 19/27217, Wahlperiode 19, eingereicht 28. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.