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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Datenschutz und Sicherheit eines Pflege- und Notfallregisters im Katastrophenschutz

14. Juli 2026Dokument 19/3274 · WP 19Berlin
Thorsten Weiß
KatastrophenschutzDatenschutzNotfallregisterIT-Sicherheitprivate Dienstleister
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf den Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drucksache 19/3274) zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes, der unter anderem ein landeseigenes Register hilfs- bzw. pflegebedürftiger Personen vorsieht. Der Fragesteller möchte wissen, wie der Senat Datenschutz, IT-Sicherheit, die Einbindung privater Dienstleister sowie die Kosten eines solchen Registers bewertet. Im Vorwort kritisiert der Fragesteller, dass entsprechende Fragen bereits in einer Ausschusssitzung am 15. Juni 2026 gestellt, aus seiner Sicht aber nicht beantwortet worden seien.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Katastrophenschutzbehörden, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, hilfs- bzw. pflegebedürftige Personen, deren Daten in einem Register erfasst werden sollen, sowie mögliche private Dienstleister im Katastrophenschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Welche eigenen Erkenntnisse oder technischen Vorarbeiten zur Absicherung eines Registers (Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Protokollierung, BSI-Grundschutz) hat der Senat? Hält der Senat die bestehende datenschutzrechtliche Grundlage für ausreichend? Wurde das Vorhaben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vorgelegt? Welche datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, auch mit Blick auf das Prüfverfahren zum Verein Notfallregister e.V.? Welche Vorsorgemaßnahmen und vergaberechtlichen Grundlagen kämen für eine Beauftragung privater Dienstleister in Betracht? Wie bewertet der Senat die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Dienstleisters? Welche Mehrkosten entstehen? Welche rechtlichen Risiken sieht der Senat bei einer Ausweitung von Durchgriffsrechten? Welcher personelle und finanzielle Aufwand wird für ein elektronisches Ressourcen-Register erwartet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass er mangels Gesetzeskraft des Antrags (Stand 2. Juli 2026) noch über keine eigenen Konzepte oder technischen Vorarbeiten für ein Register verfügt, im Falle des Inkrafttretens aber auf Erfahrungen mit anderen Fachverfahren zurückgreifen könne. Die Koalitionsfraktionen wollten mit dem Antrag erst die datenschutzrechtliche Grundlage schaffen. Dem Senat ist eine Stellungnahme der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22. Juni 2026 bekannt; die Koalitionsfraktionen hätten deren Inhalte laut Senat in ihrem Änderungsantrag vom 29. Juni 2026 berücksichtigt. Zum Verein Notfallregister e.V. läuft laut Senat eine noch nicht abgeschlossene Prüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde Brandenburg. Die Beauftragung privater Dritter sei bereits nach geltendem Recht möglich, der Senat erwarte dadurch keine Mehrkosten; vergabe- und haushaltsrechtlich ergäben sich keine Besonderheiten. Rechtliche Risiken durch erweiterte Durchgriffsrechte sieht der Senat nicht, da die vorgesehene Regelung (§ 14 Abs. 3 Satz 8) der bisherigen gesetzlichen Systematik entspreche. Für ein Ressourcenregister rechnet der Senat mit rund 150.000 Euro, veranschlagt im Einzelplan 05 (SenInnSport).

⚡ Einordnung

Die Anfrage stammt vom AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß und wurde am 18. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 2. Juli 2026 und liegt vollständig vor. Der Fragesteller behauptet in seinem Vorwort, Fragen aus der Ausschusssitzung vom 15. Juni 2026 seien vom Senat unbeantwortet geblieben, was er als nicht vereinbar mit der Antwortpflicht gemäß Art. 45 VvB bezeichnet; dies ist seine eigene Bewertung, nicht durch eine Stellungnahme des Senats bestätigt. Der Senat verweist auf den Antrag der Fraktionen CDU und SPD, Drucksache 19/3274, auf eine Stellungnahme der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22. Juni 2026, auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 29. Juni 2026 sowie auf eine laufende, noch nicht abgeschlossene Prüfung der Datenschutzaufsichtsbehörde Brandenburg zum Verein Notfallregister e.V. Als konkrete Zahl nennt der Senat rund 150.000 Euro für ein Ressourcenregister, zugeordnet dem Einzelplan 05 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Quelle: Berlin, Dokument 19/3274, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.