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Baden-WürttembergKleine AnfrageFDP

❓ Erfüllung der Bedingungen für den Widerruf der Abbruchgenehmigung für das Baudenkmal „Technisches Rathaus“ in Pforzheim nach § 49 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

19. März 2026Dokument 17/10291 · WP 17Baden-Württemberg
Dr. Hans-Ulrich Rülke
AbbruchgenehmigungBaudenkmalPforzheim
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Situation rund um die Abbruchgenehmigung des Technischen Rathauses in Pforzheim untersucht. Es wird gefragt, ob der Gemeinderat in städtebaulichen Angelegenheiten ein Mitentscheidungsrecht hat und welche Bedingungen für einen Widerruf der Genehmigung erfüllt sein müssen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger von Pforzheim, der Gemeinderat der Stadt Pforzheim sowie die Landesregierung von Baden-Württemberg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden mehrere Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der Entscheidungen der Verwaltung und der Notwendigkeit eines Beschlusses des Gemeinderats aufgeworfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 17/10291, Wahlperiode 17, eingereicht 18. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.