📝 Folgen des EuGH-Urteils für das Zugangebot in Baden-Württemberg
📋 Worum geht es?
Der Antrag fordert die Landesregierung auf, die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19. März 2026 auf die Zugbestellungen und die Regionalisierungsmittel in Baden-Württemberg zu berichten. Es wird um eine Einschätzung der finanziellen Folgen und mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangebots gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fahrgäste des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und Fernverkehrs in Baden-Württemberg sowie die Deutsche Bahn AG und die DB InfraGO AG.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden mehrere Fragen aufgeworfen, darunter die finanziellen Folgen des EuGH-Urteils, die Rückerstattung von Mitteln an die DB InfraGO AG und die Bereitschaft des Landes, eigene Haushaltsmittel zur Vermeidung von Zugabbestellungen einzusetzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr beschreibt, dass die finanziellen Folgen des Urteils noch nicht abschätzbar sind. Es wird auf eine mögliche zusätzliche Belastung von 60 bis 70 Millionen Euro pro Jahr für Baden-Württemberg hingewiesen. Es gibt derzeit keine Rücklagen für die Rückzahlungen an die DB InfraGO AG.