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Baden-WürttembergAntragCDU

📝 Umgang mit verunfallten E-Autos

6. August 2026Dokument 18/254 · WP 18Baden-Württemberg
Tim Bückner, Herzog, Rathgeb, Dr. Thorsten Schwarz, Stetter, Wolf
E-AutosUnfallBatterieschädenSicherheitUmwelt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag des Landtags von Baden-Württemberg befasst sich mit den besonderen Herausforderungen und Risiken, die bei Verkehrsunfällen mit Elektroautos auftreten. Es wird um einen Bericht gebeten, der verschiedene Aspekte wie Schadensbilder, Sicherheitsanforderungen und die Vorbereitung der Feuerwehren auf Batteriebrände behandelt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem die Feuerwehr, die Polizei, die Versicherungsbranche sowie die Besitzer von Elektroautos in Baden-Württemberg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Landesregierung berichtet über: Unterschiede in Schadensbildern zwischen E-Autos und Verbrennern, gesetzliche Regelungen für den Umgang mit verunfallten E-Autos, Sicherheitsanforderungen für Bergung und Transport, Anforderungen für die Einlagerung, besondere Anforderungen für Polizeibeamte bei der Unfallaufnahme, die Abwicklung von Unfällen durch die Versicherungsbranche sowie Statistiken zu Verkehrsunfällen und Batteriebränden.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Stellungnahme der Landesregierung zeigt, dass es keine belastbaren Erkenntnisse zu den Schadensbildern gibt. Es fehlen gesetzliche Regelungen zum Umgang mit verunfallten E-Autos. Die Feuerwehr hat Einsatzhinweise, aber keine speziellen Vorschriften. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit E-Autos wird nicht statistisch erfasst, und es liegen keine Daten zu Batteriebränden vor. Technische Lösungen für das Löschen von Batteriebränden sind in der Stellungnahme beschrieben.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/254, Wahlperiode 18, eingereicht 8. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.