❓ Musikunterricht in Baden-Württemberg nach dem Herrenberg-Urteil
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die finanziellen und personellen Auswirkungen des Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts auf die Musikschulen in Baden-Württemberg. Es werden spezifische Fragen zur Handhabung von Beschäftigungsverhältnissen und zur rechtlichen Einordnung von Lehrkräften aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Musikschulen in Baden-Württemberg, insbesondere die, die Mitglied im Verband der baden-württembergischen Musikschulen sind, sowie die Lehrkräfte, die dort tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur finanziellen Mehrbelastung der Kommunen, zur Handhabung von Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen und zur rechtlichen Bewertung des Urteils durch die Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung sind noch nicht vollständig beziffert, aber es wird darauf hingewiesen, dass viele Musikschulen auf Festanstellungen umstellen mussten, was zu zusätzlichen Kosten führt. Die Landesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse zu den finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen seit dem Urteil.