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Baden-WürttembergBeschlussempfehlungSPDAfD

✅ Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 16. Juni 2026 – Drucksache 18/104 Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (EAÜ-StV)

20. Juli 2026Dokument 18/265 · WP 18Baden-Württemberg
Andreas Stoch, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
Staatsvertragelektronische AufenthaltsüberwachungMitteilungAusschuss
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält eine Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zur Mitteilung der Landesregierung über einen Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Der Ausschuss hat die Mitteilung in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 beraten und empfiehlt dem Plenum, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Länder, die an dem Staatsvertrag teilnehmen, sowie die zuständigen Behörden für die elektronische Aufenthaltsüberwachung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis zu nehmen und den Staatsvertrag über die elektronische Aufenthaltsüberwachung zu unterstützen.

🔎 Kernergebnisse

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. Es gab Diskussionen über die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/265, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.