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Baden-WürttembergBeschlussempfehlung

✅ Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 7. Juli 2026 – Drucksache 18/252 Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen

23. Juli 2026Dokument 18/266 · WP 18Baden-Württemberg
Dennis Klecker, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
AusnahmegenehmigungWirtschaftSüdwestrundfunkHaftungsfreistellung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zur Ausnahmegenehmigung für Mitglieder der Landesregierung, die in wirtschaftlichen Unternehmen tätig sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung, insbesondere Herr Rudi Hoogvliet, sowie die wirtschaftlichen Unternehmen, in denen sie tätig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, eine Ausnahmegenehmigung für die Mitgliedschaft von Rudi Hoogvliet im Verwaltungsrat des Südwestrundfunks und im Aufsichtsrat der SWR Media Services GmbH zu erteilen.

🔎 Kernergebnisse

Der Ständige Ausschuss hat dem Antrag der Landesregierung zugestimmt, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen und die Haftungsfreistellung für Regierungsmitglieder zu regeln.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/266, Wahlperiode 18, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.