✅ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. März 2026 – Drucksache 17/10335 Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Lan desverwaltung Baden-Württemberg für das Jahr 2024
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg und die stagnierende Beschäftigungsquote. Es wird auf die Notwendigkeit von Maßnahmen hingewiesen, um die gesetzlich geforderte Quote von 5 % zu erreichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwerbehinderte Menschen, die in der Landesverwaltung arbeiten oder arbeiten möchten, sowie die Landesregierung und die verschiedenen Ministerien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Maßnahmen gefordert, um die Pflichtbeschäftigungsquote zu erfüllen, darunter die Intensivierung der Bemühungen nach dem Vorbild Bayerns, die Schaffung von Stellen für schwerbehinderte Menschen und regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte.
🔎 Kernergebnisse
Die Beschäftigungsquote lag 2024 bei 3,88 %, was unter dem Ziel von 5 % liegt. Der Ausschuss empfiehlt, die Mitteilung der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen und die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.